Langjährige Erfahrung. Kompetente Beratung. Bundesweite Tätigkeit.

Ihre Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann PartG mbB ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit unserem Engagement und unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns bundesweit für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Informieren Sie sich hier über unsere Kanzlei, unsere Tätigkeitsschwerpunkte und über aktuelle Informationen rund um das Thema Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bender & Pfitzmann in den Medien:

Das ZDF Magazin „Frontal 21“ berichtet in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei über den Fall Wirecard. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Henry Pfitzmann informiert, welche Handlungsmöglichkeiten es für betroffene Aktionäre gibt. 

 

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In der Dokumentation „Die Kryptoqueen. Der große OneCoin Betrug“ berichtet Arte  über den Fall OneCoin. Im Interview: Fachanwalt Dr. Johannes Bender.

 

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Bekannt aus

Geschlossene Fonds

Sie besitzen eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds und sind mit dem Verlauf unzufrieden? Bei Falschberatung oder Prospektfehlern haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Gescheiterte Kapitalanlagen

Sie haben in eine Kapitalanlage investiert, die Ihnen als rentabel empfohlen wurde? Die versprochenen Gewinne bleiben jedoch aus? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Widerrufsjoker 2.0

Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 26.03.2020 den sogenannten Widerrufsjoker wiederaufleben lassen. Profitieren auch Sie von den Vorteilen eines Kreditwiderrufs.

LegalTalk aus Düsseldorf #6: Schadenersatz bei geschlossenen Fonds

Prof. Dr. Joerg Andres und Herr RA Henry Pfitzmann im Rahmen des LegalTalk im Gespräch über Schadenersatzansprüche bei gescheiterten Fonds.

Aktuelles

Kundenstimmen

Walter K.
Walter K.
Kiel
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»Besten Dank für Ihre für mich ja sehr erfolgreichen Bemühungen. Sie können sicher sein, sollte ich noch andere Probleme auf diesem Gebiet haben, dass Sie für mich die erste Adresse sind.​«​
Renate H.
Renate H.
Düsseldorf
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»Wir sagen Dankeschön für Ihre Bemühungen und freuen uns über den Erfolg.«​
Daniel G.
Daniel G.
Bonn
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»Der Vergleich war ein voller Erfolg, der ausschließlich auf Ihr Engagement zurück zu führen ist. Vielen Dank dafür.«​​
Klaus B.
Klaus B.
Bonn
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»Hätte nicht mit einem so positiven Ergebnis gerechnet. Besten Dank für die kompetente Beratung und Bearbeitung..«​​
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Um unsere Kanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, benötigen wir die von Ihnen unterzeichnete formelle Vollmacht. Bitte tragen Sie in die Vollmacht Ihren Vor- und Nachnamen, den Namen und die Anschrift des Anspruchsgegners sowie die Bezeichnung der Kapitalanlage(n) ein.

 

Soweit im Zuge der kostenfreien Erstprüfung noch nicht geschehen, bitten wir zudem um Übersendung entsprechender Dokumente, z.B. Zeichnungsschein, Darlehensvertrag oder KFZ-Finanzierungsvertrag. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, benötigen wir für die Deckungsanfrage den Namen der Rechtsschutzversicherung sowie die Versicherungsnummer.

 

Die Unterlagen zur Beauftragung können Sie uns gerne per E-Mail, per Post oder per Fax zukommen lassen. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir selbstverständlich die Korrespondenz mit dieser und bitten in Ihrem Namen um Bestätigung zur Übernahme des Kostenschutzes. Um eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen zu können benötigen wir lediglich den Namen der Rechtsschutzversicherung sowie die Versicherungsnummer (steht auf jeder Beitragsrechnung).

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, zahlt diese die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Sie – abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.

 

Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung können wir die Übernahme der außergerichtlichen Tätigkeit in vielen Angelegenheiten im Rahmen einer reduzierten Pauschalgebühr anbieten. Die Höhe der Gebühr teilen wir Ihnen selbstverständlich vor der Beauftragung mit.

Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fonds oder anderen Kapitalanlagen können aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder/und Prospekthaftung bestehen: 

 

Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

 

Insbesondere geschlossene Fonds gehören zu den Kapitalanlagen, die in Deutschland verpflichtet sind, einen Prospekt mit umfangreichen Angaben zur Struktur und Risiko- bzw. Erfolgseinschätzung der Anlage herauszugeben. Werden die Erfolgsprognosen darin zu positiv dargestellt oder bestehende Risiken nicht erläutert, können aufgrund dieser Prospektfehler Schadenersatzansprüche bestehen. 

 

Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst. Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.

Seit nunmehr fast 20 Jahren setzen wir uns engagiert und erfolgreich für die Ziele unserer Mandanten ein. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes sind wir aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Fachanwälte Ihr kompetenter und durchsetzungsstarker Ansprechpartner.

 

Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten wir bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann PartG mbB ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten Privatpersonen, die in geschlossene Fonds oder andere gescheiterte Kapitalanlagen investiert haben. Darüber hinaus sind wir im Bereich Kreditwiderruf / Darlehenswiderruf tätig und vertreten zahlreiche Mandanten im sogenannten Dieselskandal.

 

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten u.a. über unsere Tätigkeitsbereiche:

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf raten Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da im Falle einer Verjährung, Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir auch die Verjährungsfristen Ihrer Kapitalanlagen.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt die Interessen von Anlegern bei gescheiterten Kapitalanlagen gegen Vermittler, Geschäftsführung und sonstige Hintermänner.

 

Der Bereich Kapitalanlagen umfasst u.a. Verträge mit Genossenschaften, Darlehensverträge und Vermögensanlageverträge, Verträge mit (qualifiziertem) Nachrang, Direktinvestments (Gold, Container) und Schneeballsysteme.

 

Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Kapitalanlagen und die jeweils möglichen Ansatzpunkte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Geschlossene Fonds gehörten lange zu den beliebtesten Kapitalanlagen. Für viele Anleger ist die Investition in eine solche Beteiligung inzwischen allerdings mit hohen Verlusten – wenn nicht sogar einem Totalverlust – verbunden. Über die mit geschlossenen Beteiligungen einhergehenden enormen Risiken wurden die Anleger in vielen Fällen nicht aufklärt.

 

Hinter geschlossenen Beteiligungen verbergen sich unterschiedliche Anlagemodelle mit unterschiedlichsten Konzepten, die sich durch spezifische Risiken und strukturelle Besonderheiten auszeichnen.

 

Die wichtigsten Risiken geschlossener Fonds:

 

  • langfristige Kapitalbindung
  • hohe Verwaltungskosten
  • mögliches Wiederaufleben der Haftung durch Einlagenrückgewähr
  • Risiko des Totalverlustes, Anleger haftet in Höhe der Einlage

Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 26. März 2020 (AZ: C-66/19) den sogenannten Widerrufsjoker für Millionen Verbraucherkredite wiederaufleben lassen.

 

Der Widerruf eines Vertrags bedeutet für Kreditnehmer einen klaren finanziellen Vorteil gegenüber einer Kündigung. Für Verbraucher heißt das konkret, dass sie das Darlehen ohne den Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und über eine andere Bank zu nunmehr deutlich niedrigeren Zinsen neufinanzieren können. Gleichzeitig muss die Bank dem Kunden eine Nutzungsentschädigung für die abgebuchten Darlehensraten zahlen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Newsticker

RSS Maßnahmen der BaFin
  • BaFin nimmt Stimmrechtsmitteilung für Herrn Delin Xiong vor 28. März 2024
    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26. März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Delin Xiong vorgenommen. Herr Delin Xiong hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.
  • BaFin nimmt Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vor 28. März 2024
    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 26 März 2024 eine Stimmrechtsmitteilung für Herrn Zongbin Li vorgenommen. Herr Zongbin Li hatte es unterlassen, seine Stimmrechtsanteile an der Nakiki SE anzuzeigen.
  • MTU Aero Engines AG: BaFin setzt Geldbuße fest 20. März 2024
    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. März 2024 eine Geldbuße in Höhe von 510.000 Euro gegen die MTU Aero Engines AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation - MAR) verstoßen. Es hatte eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgegeben.