Das OLG Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil gegen die Rechtsschutzversicherung entschieden, dass die Deckungszusage bei hinreichender Erfolgsaussicht zu erteilen ist, gerade wenn Rechtsfragen noch nicht abschließend von den Gerichten geklärt sind.
Für einen Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages gegen einen Fahrzeughändler sowie auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung durch einen Hersteller von Fahrzeugen bei Einsatz einer rechtswidrigen Motorsteuerungssoftware (sog. VW-Abgasskandal) bestehen jedenfalls ausreichende Erfolgsaussichten, um die Einstandspflicht einer Rechtsschutzversicherung für ein Klageverfahren und damit einen Anspruch auf eine entsprechende Deckungszusage gegen die Versicherung zu begründen.
Die vorherige Ablehnung der Rechtsschutzversicherung ist leider kein Einzelfall. Einige Versicherungen lehnen regelmäßig den berechtigten Rechtsschutz aufgrund angeblicher mangelnder Erfolgsaussichten ab. Dies ist neben den VW-Fällen auch häufig bei Fällen im Zusammenhang mit einer Falschberatung zu sehen. Die Versicherer übersehen dabei (wissentlich), dass der Rechtsschutz und somit die Übernahme der Verfahrenskosten selbstverständlich gerade nicht voraussetzt, dass die Rechtsfrage eindeutig entschieden ist.
Für diesen Fall bräuchte niemand in Deutschland eine Rechtsschutzversicherung.
Versicherungsnehmer sind nicht schutzlos. In Betracht kommt neben einer Klage auf Deckungsschutz auch ein sog. Ombudsmannverfahren. Dieses Verfahren löst keine Kosten für den Versicherungsnehmer aus. Gern geben wir Ihnen hierzu Tipps und begleiten Sie auch bei der Ombudsmannbeschwerde.