Gerne informieren wir Sie heute über Ihre Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem geschlossenen Fonds „Rail Portfolio I“.
Ihnen wurde vor knapp 10 Jahren eine Beteiligung an dem Eisenbahnfonds wahrscheinlich ebenfalls als gewinnbringende Anlage empfohlen. Die Erwartungen wurden allerdings nicht erfüllt. Der Zweitmarktwert lag zuletzt bei nur noch 29 %.
Nachdem das Fondskonzept gescheitert ist, sollen nun 11 Lokomotiven, welche einst für 3,8 Mio. EUR angeschafft wurden, für nur noch 0,3 Mio. EUR verkauft werden.
Die Gründe für die desolate Situation des Fonds sind vielfältig und liegen u. a. an den „außerplanmäßig“ zu reparierenden und verunfallten Lokomotiven. Über dieses, dem Fonds jedoch von Anfang an immanente Risiko, wurde so gut wie keiner unserer Mandanten aufgeklärt. Dabei reicht es nach ständiger Rechtsprechung auch beispielsweise nicht aus, dass entsprechende Passagen in dem Prospekt zu finden sind, wenn der Berater diese zugleich wieder relativiert.
Gleichwohl hat der Vermittler / die Bank für jeden Abschluss hohe Provisionen kassiert. Die Gesamthöhe aller Provisionen belief sich auf mindestens 15,49 % der Anlagesumme. Hat der Berater dieses Eigeninteresse an der Anlagevermittlung nicht offengelegt, haftet er bzw. die Bank schon allein aus diesem Grund dem Kunden gegenüber zum Schadenersatz, wie das OLG Düsseldorf im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung entschieden hat. Da in diesem Fall sogar die „15 %-Schwelle“ überschritten wurde, gilt dies auch für einen freien (nicht bankgebundenen) Berater.