Beitrag: Wölbern Holland 64 – Prospektfehler – Erstes Anerkenntnisurteil gegen vermittelnde Bank

Anfang des Jahres hatten wir über das erfreuliche Urteil des Landgerichts Hamburg in Sachen „Wölbern Holland 64“ berichtet.

 

Offensichtlich akzeptieren nunmehr die ersten Banken, welche ihren Kunden zum Kauf des Fonds geraten haben, dieses Urteil und erkennen die Falschberatung an.

 

Rechtsanwalt Dr. Bender: „Dass eine Bank die Ansprüche ohne Gegenwehr anerkennt, kommt zwar trotz hoher Erfolgsaussichten leider nur selten vor, ist aber bei diesem Fonds wohl der aktuell eindeutigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem fehlerhaften Fondsprospekt zu verdanken“.

 

Die Kanzlei bender & pfizmann aus Düsseldorf hat nunmehr das erste Anerkenntnisurteil gegen die vermittelnde Bank erwirkt. Die Bank hat nach Klageeinreichung den vollständigen Schadenersatz (bis auf den geringen Teil der anfangs noch erhaltenen Ausschüttungen) anerkannt.

 

Damit erhält der von bender & pfitzmann vertretene Mandant die gesamte Zeichnungssumme zurückerstattet (zzgl. Agio, abzgl. Ausschüttungen).

 

Mitanleger sollten aufgrund der drohenden Verjährung nicht länger warten und die aktuelle Rechtslage nutzen, um Ihren Schadenersatz geltend zu machen.