Das Amtsgericht Offenbach hat am 30.09.2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über die PIM Gold GmbH (PIM) unter dem Aktenzeichen 8 IN 403/19 angeordnet. Damit können Anleger nicht mehr auf Ausschüttungen oder Rückzahlungen der Pim Gold GmbH hoffen.
Bereits im September hat das HANDELSBLATT berichtet, dass die Staatsanwaltschaft den Firmensitz von PIM und der Vertriebsgesellschaft Premium Gold GmbH (PDG) in Heusenstamm durchsucht hat und den PIM-Chef Mesut P. in Untersuchungshaft genommen hat. Der Vorwurf gegen Mesut P. und den Geschäftsführer von PDG, Julius L., lautet nach der Meldung auf gewerbsmäßigen Betrug.
Der SPIEGEL geht in seiner Berichterstattung bereits von einem Schneeballsystem aus.
Das Geld der Anleger floss in Produkte mit Namen wie Bonusgoldkauf Plus Bonusgoldspot Plus oder Goldis Schatztruhe. Bei dem Produkt Kinder Gold-Konto ist das Bundesamt für Finanzdienstleitungen BaFin bereits im November 2018 eingeschritten, da es Verstöße gegen das Vermögensanlagegesetz erkannt hat.
Der vorläufige Insolvenzverwalter der PIM, Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja der Kanzlei Eisner aus Lauda-Königshofen, teilt per Pressemitteilung mit, dass die Justizbehörden bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt haben. Nach Unternehmensangaben seien zwischen 8.000 und 10.000 Anleger betroffen.
Die Erfahrung zeigt, dass zahlreiche Forderungsanmeldungen von Anlegern gescheiterter Kapitalanlagen vom Insolvenzverwalter bestritten werden, da sie nicht ausreichend oder richtig begründet sind. Nach Mitteilung des Bestreitens kann es dann aber schon zu spät sein und der Insolvenzverwalter erhebt die Einrede der Verjährung.
Zudem sind Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler zu prüfen. Ein Großteil der Anlegergelder ist als Provision an die Vermittler geflossen. Anlagevermittler verfügen zudem über eine Vermögenshaftpflichtversicherung.