Im Zusammenhang mit der Insolvenz des Goldhändlers PIM Gold wird nun auch über die Rolle der BaFin diskutiert, wie u. a. in einem Artikel bei Fonds Online vom 18.10.2019 zu lesen ist.
Laut Informationen des Online-Magazins stellten Politiker der „Linken“ eine Anfrage an die Regierung, warum die Behörde sich nicht eingeschaltet hatte, obwohl ihr Auffälligkeiten bei den Produkten der PIM Gold bekannt war.
Vermögensanlage oder Kauf physischen Goldes?
Aufgrund des 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetzes hätten die „Goldverträge“ der PIM Gold laut Angaben des Magazins Fonds Online nur noch als Vermögensanlage mit einem entsprechenden Verkaufsprospekt vertrieben werden dürfen. Gegenüber der BaFin hatte der Goldhändler seine Produkte jedoch nicht als Kapitalanlage ausgegeben.
Auf die Anfrage der Politiker antwortete das Bundesfinanzministerium: „Das damalige Geschäftsmodell war als reiner Kauf physischen Goldes ausgestaltet.“ (zitiert nach Fonds Online)
Die gesetzliche Kompetenz der BaFin
Gegenüber Fonds Online gab die BaFin hierzu folgende Stellungnahme ab: „Edelmetallkäufe, die keine Vermögensanlagen sind und auch kein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, liegen außerhalb des Kompetenzrahmens der BaFin.“
Kinder Gold Konto
Für das Produkt „Kinder Gold Konto“ hatte die BaFin nach einem anonymen Hinweis im November 2018 eine Warnung veröffentlicht, aufgrund der Vermutung, dass es sich bei diesem Angebot um eine Vermögensanlage handeln könne, für die das Prospekt fehle.
In der Dezember-Ausgabe des BaFin Journal hieß es:
„Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung ‚Kinder Gold Konto‘ öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.“
Der Warnhinweis wurde jedoch bereits Anfang 2019 wieder von der Webseite der Behörde entfernt.
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Produkte der PIM Gold investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender rät den Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche weiteren Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.