Solarfonds SolEs 22

Anlegern des Solarfonds SolEs 22 drohen Verluste

Solarfonds SolEs 22Vor rund zehn Jahren wurden zahlreichen Anlegern des geschlossenen Solarfonds SolEs 22, der in italienische und mehrheitlich spanische Solaranlagen investiert, als gewinnbringende und sichere Kapitalanlage vermittelt. Geworben wurden u. a. mit Ausschüttungen in Höhe von min. 7 % p. a. und einer garantiert festen, staatlich geregelten Einspeisevergütung. Am Ende der Laufzeit sollten die Investoren nahezu das Doppelte der ursprünglichen Einlage zurückbekommen.

 

Doch die Performance der Beteiligung bleibt weit hinter den Prognosen zurück und Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen.

Staatliche Förderung ab 2008 reduziert

Die problematische Entwicklung des vom Düsseldorfer Emissionshaus Voigt & Collegen aufgelegten Fonds liegt insbesondere an rechtlichen und wirtschaftlichen Umstrukturierungen in Spanien. Nachdem der spanische Staat die Entwicklung erneuerbarer Energien zunächst massiv gefördert hatte, wurden die Subventionen ab 2008 durch neue Gesetze immer weiter eingeschränkt. Zum einen wurde das Gesetz für erneuerbare Energien reformiert und damit die Einspeisevergütungen gekürzt und zum anderen wurde eine Stromsteuer eingeführt, die für Solarpark-Betreiber Abgaben in Höhe von 6 % der erhaltenen Einspeisevergütungen bedeutet.

Unrealistische Renditeversprechen beim Solarfonds SolEs22

Vor diesem Hintergrund waren der prospektierte Verlauf und die hohen Renditeversprechen, die den Anlegern gemacht wurden, bereits zum Zeitpunkt der Prospekterstellung Ende 2009 unrealistisch.

Drohende Verjährung beim SolEs22

Bereits seit Jahren bleiben Ausschüttungen aus. Der Zweitmarktwert liegt bei nur noch 32,5 % (Stand 01/2020). Darüber hinaus kann sich die variable Laufzeit des Fonds nachteilig auf die Anleger auswirken, da diese bei Nichterfüllung des prospektierten Verlaufs länger an die Beteiligung gebunden sind. Für Anleger, die den weiteren Verlauf des Fonds abwarten, besteht das Risiko, dass Rückabwicklungsansprüche verjähren können. Da der Fonds von den meisten Anlegern im Jahr 2010 gezeichnet wurde, rät Dr. Bender von der Kanzlei Bender & Pfitzmann allen Anlegern wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen und sich rechtzeitig zu informieren.

Anspruch auf Schadensersatz für Anleger des Solarfonds SolEs22

Geschlossene Fonds sind hochspekulative Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.

Sollte Ihnen der Solarfonds bei der Beratung ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z. B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen beim SolEs22

Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.

Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019

Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.

War die Beratung bezüglich des SolEs22 anleger- und anlagegerecht?

Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die den SolEs22 gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Anlegern wird empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.