Wölbern Holland Fonds (IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland)

Die Wölbern Holland Fonds des Emissionshauses Wölbern Invest

Siebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland

In den letzten Jahren wurde viel berichtet über einen der größten Anlegerskandale rund um das Fondshaus Wölbern Invest und dessen ehemaligen Chef Heinrich Maria Schulte, welcher Millionen der Anlegergelder für Privatzwecke veruntreut und somit die Insolvenz vieler Holland Immobilienfonds mitverursacht hat. Herr Schulte wurde dafür rechtkräftig verurteilt. Den Anlegern ist damit jedoch nicht geholfen.

 

Die prognostizierten Ausschüttungen bleiben seit Jahren aus, so dass Anleger sich fragen, ob Sie mit einem Verlust des investierten Kapitals rechnen müssen.

 

Zu den Fonds des Emissionshauses Wölbern Invest, die in niederländische Immobilien investieren, gehören unter anderem:

 

  • Wölbern Holland 64 (Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)
  • Wölbern Holland 65 (Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)
  • Wölbern Holland 66 (Sechsundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)
  • Wölbern Holland 67 (Siebenundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)
  • Wölbern Holland 68 (Achtundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)
  • Wölbern Holland 69 (Neunundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)
  • Wölbern Holland 70 (Siebzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG)

Anspruch auf Schadensersatz für Anleger der Wölbern Holland Fonds

Geschlossene Fonds sind hochspekulative Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.

 

Sollte Ihnen ein Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest bei der Beratung ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z. B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen bei Wölbern Holland Fonds

Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.

Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019

Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.

War die Beratung bezüglich der Wölbern Holland Immobilienfonds anleger- und anlagegerecht?

Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Immobilienfonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die einen Wölbern Holland Fonds gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Anlegern wird empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

In unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz schnell und unverbindlich

 

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Wölbern Holland Fonds – Musterverfahrensanträge veröffentlicht

Das Landgericht Hamburg hat am 02.05.2019 für die beiden geschlossenen Immobilienfonds „Wölbern Holland 64“ (Az.: 318 O 316/18) und „Wölbern Holland 65“ (Az.: 318 O 70/18) die Musterverfahrensanträge veröffentlicht.

 

Sowohl bei dem „Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“ als auch bei dem „Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“ ließ sich feststellen, dass die Emissionsprospekte in wesentlichen Teilen unrichtig und damit insgesamt irreführend und unvollständig sind.

 

Aufgrund der großen Anzahl von Mitanlegern, die sich der Anlegergemeinschaft unserer Kanzlei angeschlossen haben, konnte das Musterverfahren nach § 2 KapMuG initiiert werden, indem wir bereits in jeweils mehr als 10 Verfahren die entsprechenden Anträge gestellt haben.

 

Der große Vorteil an dem sog. KapMuG-Verfahren (Massenklage der Anleger) ist, dass das Gericht für alle Mitanleger, welche sich dem Verfahren anschließen, verbindlich entscheiden kann, dass der Prospekt an Fehlern leidet und es einer individuellen Klage daher nicht mehr bedarf. Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und betragen daher nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten. Durch den Beitritt wird zugleich auch die Verjährung hinsichtlich der Prospektfehler gehemmt.

 

Der fehlerhafte Prospekt betrifft somit unabhängig von einer individuellen Falschberatung alle Mitanleger des Fonds.

 

Auch bei den nachfolgenden Fonds konnten in den zugrundeliegenden Fondsprospekten Fehler festgestellt werden, so dass aktuell auch hier die Durchführung der Musterfeststellungsklagen von unserer Kanzlei vorbereitet werden.