Kfz-Kredit / Autokredit: Jetzt Geld zurückholen dank Widerrufsjoker
Mit Sensationsurteilen vom 26. März 2020 und 09. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den sogenannten
Widerrufsjoker für Millionen Verbraucherkredite wiederaufleben lassen.
Verbraucher erhalten Dank Widerruf Geld zurück
Durch die Urteile des EuGH können auch Sie sich finanzielle Vorteile sichern. Denn der erfolgreiche Widerruf ermöglicht Ihnen den Ausstieg aus dem Kredit- oder Leasingvertrag. Zudem bekommen Verbraucher in diesem Fall nahezu alle bisher geleisteten Raten oder Anzahlungen, gegen Abgabe des Autos, zurück.
Auch für diejenigen, die das Auto behalten möchten, ergeben sich durch den Widerruf häufig mehrere tausend Euro Rückzahlungen.
Die Vorteile des Widerrufsjokers
im Überblick:
- Sie erhalten Ihre Anzahlung zurück
- Sie erhalten alle gezahlten Raten zurück
- Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben
Diese Vorteile gelten unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug mit einem Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben.
(Nahezu) kostenlos Auto fahren - zwei Rechenbeispiele
1.
Ein Autokäufer, der im Laufe von knapp 3 Jahren 19.650,50 Euro gezahlt hat, erhält 19.200,00 Euro zurück
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(Kosten in Höhe von nur 450,50 Euro für ca. 3 Jahre)
2.
Ein Leasingnehmer hat bisher 32.782,57 Euro bezahlt und erhält eine Rückerstattung in Höhe von 32.782,57 Euro
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Europäischer Gerichtshof entscheidet zugunsten von Verbrauchern
Mit Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Damit bestätigt der EuGH seine Entscheidung vom 26.03.2020. In dieser wurde bereits festgestellt, dass Kreditverträge, die unvollständig, intransparent oder fehlerhaft sind, auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist noch immer widerrufen werden können.
Das Urteil bezieht sich auf insgesamt sechs Einzelfälle. In allen Fällen handelte es sich um die Widerrufsmöglich von Autofinanzierungsverträgen. Die Kläger hatten sowohl Kredit- als auch Leasingverträge mit der Volkswagen Bank, der Skoda Bank, der BMW Bank und der Audi Bank geschlossen.
Auch Verträge aus 2010 können noch widerrufen werden
Die Möglichkeit für den Widerruf besteht für Finanzierungsverträge, die seit dem 11.06.2010 abgeschlossenen wurden. Dies betrifft sowohl Kredit- als auch Leasingverträge. Denn die Mehrheit der Verträge ab 2010 enthalten Formulierungen, die der EuGH nun mehrfach als fehlerhaft beurteilt hat. Beispielsweise:
- Die Verträge enthalten den sogenannten Kaskadenverweis (die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist verweisen auf eine nationale Vorschrift, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften verweist)
- Die Verträge enthalten keine konkreten Angaben (Prozentzahl) zum Verzugszinssatz
- Die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht konkret angegeben, so dass diese für den Verbraucher nicht nachvollziehbar ist
Weist auch Ihr Kreditvertrag diese Fehler auf, können auch Sie von dem Widerrufsjoker profitieren. Gerne prüfen wir kostenfrei und unverbindlich auch Ihren Vertrag.
Jetzt finanzielle Vorteile sichern
Die Fachanwälte der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bender & Pfitzmann empfehlen allen Darlehensnehmern prüfen zu lassen, ob ein Widerruf ihres konkreten Vertrages möglich ist. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat daher für Verbraucher mit Kredit- und Leasingverträgen eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Wir beraten und vertreten bundesweit Anleger und Darlehensnehmer und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit u.a. Vertragsprüfungen, Finanzierungsverträgen, dem Widerruf von Kredit- und Leasingverträgen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
Rückgabe des Autos
Der Widerruf ist unabhängig davon, um welche Marke es sich handelt, ob Diesel oder Benziner, ob neu oder gebraucht. Doch die Möglichkeit, das Auto mithilfe des Widerrufsjokers zurückzugeben, scheint besonders für Diesel-Besitzer interessant zu sein, die noch stärker als andere Autokäufer unter dem enormen Wertverfall ihres Fahrzeugs leiden.
Sie besitzen ein Diesel-Fahrzeug? Wir prüfen, ob Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen ist.
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Das Urteil des EuGH : Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Autokrediten
Die vom obersten europäischen Gerichtshof für unzureichend empfundene Formulierung findet sich in nahezu sämtlichen Kredit- und Leasingverträgen, die seit dem 11.06.2010 abgeschlossenen wurden. In diesen Fällen wurden Kunden falsch über die Widerrufsfrist aufgeklärt. Das bedeutet für Autokäufer konkret, dass sie ihren Vertrag widerrufen können. Bei Verträgen, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, muss noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden.
Die betreffenden Widerrufsbelehrungen (Widerrufsinformationen) enthalten einen Verweis auf § 492 BGB. Dieser Paragraf verweist für den Beginn der Widerrufsfrist von 14 Tagen auf zahlreiche weitere Normen. Sind in dem Finanzierungsvertrag die Angaben bezüglich des Beginns der Widerrufsfrist nicht enthalten, sondern wird lediglich auf weitere Vorschriften des deutschen Rechts verwiesen, handelt es sich um eine sogenannte Kaskadenverweisung. Gemäß dem Urteil des EuGH ist es für den Verbraucher dadurch nahezu unmöglich, zu erkennen, wann die Widerrufsfrist tatsächlich beginnt.
Pressestimmen zum Urteil des EuGH
Die FAZ schrieb am 26.03.2020:
„Der Europäische Gerichtshof macht Millionen deutscher Verbraucher glücklich. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie oder ein Fahrzeug finanzierte, besitzt nun gute Chancen den Vertrag widerrufen zu können.“
N-TV schreibt:
„Der Europäische Gerichtshof belebt den sogenannten Widerrufsjoker für Immobilienkredite und Kfz-Finanzierungen neu. Das Gericht erklärt eine weit verbreitete Klausel für unvereinbar mit europäischem Recht. Diese findet sich in vielen Privatkreditverträgen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind.
Das ist ein Jackpot für private Kreditnehmer in Deutschland! In einem bahnbrechenden Urteil hat der EuGH (Rechtssache C-66/19) entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben. Die Konsequenz: Die Widerrufsfrist dieser Kredite beginnt nicht zu laufen. Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.“
Auszug aus dem Urteil des EuGH (AZ: C-66/19)
„(8) Zur Sicherung des Vertrauens der Verbraucher ist es wichtig, dass der Markt ein ausreichendes Verbraucherschutzniveau bietet. …
(9) Eine vollständige Harmonisierung ist notwendig, um allen Verbrauchern in der Gemeinschaft ein hohes und vergleichbares Maß an Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und um einen echten Binnenmarkt zu schaffen. Den Mitgliedstaaten sollte es deshalb nicht erlaubt sein, von dieser Richtlinie abweichende innerstaatliche Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen. …
(10) Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten … nicht daran hindern, nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts die Bestimmungen dieser Richtlinie auch auf Bereiche anzuwenden, die nicht in deren Geltungsbereich fallen. So könnte ein Mitgliedstaat für Kreditverträge, die nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, innerstaatliche Vorschriften beibehalten oder einführen, die den Bestimmungen dieser Richtlinie oder manchen ihrer Bestimmungen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinie ganz oder zum Teil entsprechen, beispielsweise für Kreditverträge über einen Betrag von weniger als 200 [Euro] oder von mehr als 75 000 [Euro]. Ferner könnten die Mitgliedstaaten die Bestimmungen dieser Richtlinie auch auf verbundene Kredite anwenden, die nicht unter die Begriffsbestimmung dieser Richtlinie für verbundene Kreditverträge fallen. …
(14) Durch Grundpfandrechte gesicherte Kreditverträge sollten vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sein. Es handelt sich hierbei um eine besondere Form des Kredits. Ferner sollten Kreditverträge, die für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder einem bestehenden oder geplanten Gebäude bestimmt sind, vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen sein. Kreditverträge sollten jedoch nicht lediglich aus dem Grund vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden, dass sie der Renovierung oder der Wertsteigerung eines bestehenden Gebäudes dienen. …
(31) Alle notwendigen Informationen über die Rechte und Pflichten, die sich für den Verbraucher aus dem Kreditvertrag ergeben, sollten in klarer, prägnanter Form im Kreditvertrag enthalten sein, damit der Verbraucher diese zur Kenntnis nehmen kann.“