Neben Unternehmen wie PIM Gold und Bonus Gold, die aufgrund von gescheiterten Edelmetall-Produkten Anlageskandale auslösten, hatte auch die ARGUS Noble Metal B.V. auf Ihrer Internetplattform Direktinvestments in Gold und Silber angeboten. Anleger konnten zwischen einer Einmalanlage und einem Ratenkauf ab 50 EUR monatlich wählen. Doch auch die Kunden des niederländischen Goldanlagen-Anbieters sehen sich mit dem Totalverlust des eingesetzten Kapitals konfrontiert.
Die Verträge der ARGUS Noble Metal
Für Interessenten wurde in den Kaufverträgen der Anschein erweckt, dass es sich bei den Direktinvestments in Edelmetalle um eine sichere Anlagemöglichkeit handelt. Die Argus Noble Metal verpflichtete sich in diesem Dokument, physisches Gold für die Anleger anzukaufen. Nach den Verträgen sollte das Gold bei einer „Depotbank“ verwaltet und in einem „Treuhanddepot“ getrennt vom eigenen Vermögen der Gesellschaft gelagert werden. Angeblich sollte das Gold versichert sein und in einem „Hochsicherheitslager“ untergebracht werden.
Dass die Gesellschaft diese vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, ist zu bezweifeln. Nachdem zahlreiche Anleger die Auslieferung der eingelagerten Gold-Bestände gefordert hatten, teilte der Geschäftsführer Ende 2019 in einem Rundschreiben an alle Kunden mit, dass die Argus Noble Metal derartigen Forderungen nicht nachkommen könne. Als Grund führte er an, dass der tschechische Edelmetallverwahrer das Gold nicht ausliefere.
Produkte der ARGUS Noble Metal wurden als sicheres Investment beworben
Die Produkte der ARGUS Noble Metal wurden u.a. in einem Werbeflyer als besonders sicher beworben. Diesem zufolge sollten das Investment die folgenden Vorteile haben:
· Altersvorsorge
· Wertsteigerung
· Kein Totalverlust
· Krisensichere Anlage
· Physisch auslieferbar
· Mehrwertsteuerfrei (Gold)
· Täglich weltweit veräusserbar
· Sicherheit vor Währungsreformen
Für die Anleger stellten sich diese scheinbar überzeugenden Argumente jedoch als leere Versprechungen heraus. Bereits Ende 2019 informierte der Geschäftsführer die Investoren über die bevorstehende Insolvenz des Unternehmens.
Schadenersatzansprüche gegen Anlagevermittler
Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, den Interessenten über alle Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Er muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität überprüfen und über die mit der Anlage verbunden Risiken aufklären.
Kommt ein Vermittler diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem geschädigten Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.
Bei einer ordnungsgemäßen Prüfung hätte einem Vermittler u.a. auffallen müssen, dass das Vertrags- und Firmenkonstrukt eine Anfälligkeit für eine missbräuchliche Verwendung aufweist. Er hätte die Anlage somit nicht als sicheres Investment empfehlen dürfen.
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Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät den Anlegern der Goldanlage frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.
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