Beitrag: Q1 Entertainment PLC: Ansprüche auf Schadenersatz

Zahlreiche Anleger hatten nach 2011 in Aktien der „Q1 Entertainment PLC“ investiert. Die Kapitalgesellschaft mit Sitz in England bot über Tochtergesellschaften in Deutschland, Spanien und Malta auf Onlineplattformen die Teilnahme an Lotteriespielen an.

 „Q1 Entertainment“ Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Geschäftsberichte des Unternehmens wiesen seit 2013 stetig Verluste auf. Diese sollten durch die Ausgabe immer weiterer Aktien ausgeglichen werden. Im Juli 2017 wandte sich jedoch die BaFin an die Gesellschaft und stellte Ermittlungen bezüglich der Ausgabe von Aktien auf dem deutschen Markt an.

 

In einem Bericht an das Companies House heißt es, dass die Gesellschaft aufgrund der Untersuchungen der BaFin keine neuen Aktien ausgegeben hat. Dadurch konnten die laufenden Kosten der Q1 Entertainment PLC jedoch nicht mehr kompensiert werden.

 

Als Folge wurde am 26.06.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet.

Schadenersatz gegenüber Treuhänder der Q1 Entertainment PLC

Käufer der Q1 Entertainment-Aktien hatten den Zeichnungsbetrag gemäß Kaufantrag auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Obwohl die Ausgabe von Aktien nach dem Beginn der Ermittlungen der BaFin eingestellt wurde, wurden weiterhin Kaufverträge mit Anlegern geschlossen, die die Gelder auf das Konto des Treuhänders einzahlten. Eine Umwandlung in Aktien konnte jedoch nicht stattfinden.

 

Käufern, bei denen die Übertragung der Aktien nach der Überweisung des Zeichnungsbetrags nicht erfolgt ist, stehen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Treuhänder zu.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „Q1 Entertainment“

Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln, hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Q1 Entertainment PLC“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Aktionären der Q1 Entertainment PLC eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Informieren Sie sich hier über weitere aktuelle Themen.