Die MayFair International AG (auch Myfair International AG) bietet vorbörsliche Aktien der Check24 GmbH an. Mit Veröffentlichung vom 17.06.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun mitgeteilt, dass ein hinreichend begründeter Verdacht für fehlende Prospekte besteht. Die Investoren befürchten daher den Verlust des eingebrachten Kapitals.
Verstoß gegen die Prospektpflicht
In der BaFin-Meldung heißt es:
„Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG in Deutschland Wertpapiere in Form von vorbörslichen Aktien der Check24 GmbH ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Die MayFair International AG bzw. auch Myfair International AG hat nach eigenen Angaben ihren Hauptsitz in der Rue Brogniez 109, 1070 Anderlecht, Belgien, und eine Zweigstelle in der Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf. (…)
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der Mayfair International AG bzw. auch Myfair International AG kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.“
Anmeldung zur Interessengemeinschaft „MayFair International AG“ jetzt möglich
Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft MayFair International AG gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft
MayFair International AG: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen
Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der MayFair International AG selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.
Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die über die MayFair International AG in Aktien investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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