Beitrag: CO.Net Verbrauchergenossenschaft: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Die Genossenschaft CO.NET bietet interessierten Anlegern seit 2001 Geschäftsanteile an dem eigenen Unternehmen an. Dabei sollen die Mitglieder angeblich in den Genuss von Einkaufsvorteilen und Ausschüttungen von über 7 % im Jahr kommen.

 

Im Januar 2020 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Vertrieb der Anteile untersagt. Auf ihrer Homepage wirbt die Genossenschaft mit Sitz in Drochtersen jedoch weiterhin für den Kauf von Geschäftsanteilen.

BaFin untersagt das öffentliche Angebot von Anteilen an der CO.NET

Am 27.12.2019 hat die BaFin das Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren, wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz untersagt. In der entsprechenden Mitteilung vom 09.01.2020 wird die Maßnahme wie folgt begründet:

 

Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.“

 

Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar. Die Genossenschaft hat am 30.01.2020 Widerspruch gegen diese Maßnahme eingelegt.

Anmeldung zur „Interessengemeinschaft CO.NET“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die „Interessengemeinschaft Co.net“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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CO.NET wirbt mit vielen Vorteilen, Sicherheit und Rentabilität

Eine Vollmitgliedschaft wird ab 2.000 Euro plus Aufgeld angeboten. Das Kapital der Anteilseigner wird laut Homepage in „verschiedene Geschäftsbereiche“ investiert, die angeblich breit aufgestellt sind und abgesicherte Sachwerte mit planbaren Einnahmefeldern kombinieren. Es wird der Eindruck einer sicheren, rentablen Anlage geweckt:

 

„Unsere Strategie ist auf eine solide Basis mit gesundem Wachstum ausgerichtet. Wir handeln dabei vorausschauend und transparent“

 

Es bestehen jedoch Zweifel an der Sicherheit des von den Mitgliedern investierten Kapitals.

FINANZTEST warnte bereits 2015 vor CO.NET

Am 01.04.2015 veröffentlicht FINANZTEST eine Warnung für Anleger. Denn aus Sicht des Magazins ist das Kapital der Genossenschaft nicht gegen Totalausfall abgesichert. So habe die Co.net auf Nachfrage keine Versicherung genannt, die für den Schaden aufkommt, wenn das Geschäftsmodell fehlschlägt. In dem Artikel heißt hierzu:

 

„Das kann durchaus passieren: So führt Co.net als ein Standbein Pfandkredite auf, räumt auf Anfrage aber ein, die Pfandkredit-Verträge seien rückabgewickelt worden. (…) Co.net steht seit März 2014 wegen unklarer wirtschaftlicher Verhältnisse auf unserer Warnliste Geldanlage.“

CO.NET: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen

Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der Co.net selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Vor Anlagegenossenschaften wird gewarnt

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt seit längerem vor Anbietern von Genossenschaftsanteilen, sog. „Anlagegenossenschaften“ des grauen (nicht überwachten) Kapitalmarktes. Neue Mitglieder werden vordergründig mit Geldeinsparpotentialen geworben, welche die Genossenschaft bieten soll. Dazu unterwerfen sich die „investierenden Mitglieder“ einer Satzung, welche diese häufig weitestgehend rechtlos stellt und eine Kündigung und damit auch Rückzahlung der eingelegten Beträge über mehrere Jahre ausschließt.

 

Auch Finanztest, herausgegeben von der Stiftung Warentest, weist in der Ausgabe 4/2019 auf die Methoden windiger Anbieter hin, die Mitglieder abzocken. Danach werden Genossenschaften zunehmend für unseriöse Geschäftsmodelle genutzt. 

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der CO.NET eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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