Beitrag: Handelsplattform tradergy.io: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Zahlreiche Anleger haben auf der Webseite tradergy.io ein Kundenkonto eröffnet, um über die Plattform Forex-Produkte, Aktien oder CDF (Differenzkontrakte) zu handeln. Laut eigenen Angaben handelt es sich bei Tradergy um einen weltbekannten Finanzdienstleister. Auf der Homepage wird u.a. mit einer „100% sicheren Handelsumgebung“ geworben. Als Betreiber der Plattform wird die Interactive Solutions Limited, mit Sitz in dem karibischen Inselstaat Dominica, genannt.

 

Informationen der BaFin zufolge stellt die Interactive Solutions Limited jedoch selbst die auf der Plattform angebotenen Preise und tritt als Gegenpartei in die Aufträge ihrer Kunden ein. Damit wird auf tradergy.io gewerbsmäßig Eigenhandel betrieben. Doch die Gesellschaft verfügt nicht über eine für diese Geschäfte erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Sie handelt damit unerlaubt. Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Verbot für diese Geschäfte ausgesprochen.

BaFin untersagt tradergy.io die Geschäfte

Am 16.08.2021 veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Meldung, dass sie der Handelsplattform tradergy.io den unerlaubt erbrachten Eigenhandel untersagt hat.

 

In der Mitteilung der Behörde heißt es:

 

„Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. Juli 2021 gegenüber der Interactive Solutions Limited, Dominica, als Betreiber der Handelsplattform tradergy.io die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.“

Anmeldung zur „Interessengemeinschaft tradergy.io“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft tradergy.io gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Achtung: Übertragung von Kundenkonten anderer Handelsplattformen auf tradergy.io

In der Mitteilung vom 16.08.2021 berichtet die BaFin außerdem, dass ihr Informationen vorliegen, nach denen Kunden der Handelsplattform tradingon.io ohne ihr Zutun auf die Handelsplattform tradergy.io der Interactive Solutions Limited übertragen worden sind. Gegenüber dem Betreiber der Plattform tradingon.io, der Netbit services and solutions limited mit Sitz in Tallinn, Estland, hatte die BaFin bereits die Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet. In dem entsprechenden Bescheid vom 14. Mai 2020 heißt es unter anderem:

 

„Nach Informationen und Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, tritt die Netbit services and solutions limited nunmehr über eine Plattform mit der Domain tradingon.io an den Markt heran. Die Einstellungsanordnung der BaFin vom 14. Mai 2020 erstreckt sich auf sämtliche Webseiten, auf denen die Netbit services and solutions limited die ihr untersagten Dienstleistungen anbietet, mithin auch auf die Seite mit dem Domain-Namen tradingon.io.“

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Handelsplattform tradergy.io oder tradingon.io investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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