Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hat Anlegern u.a. Genussrechtsbeteiligungen an dem eigenen Unternehmen angeboten. Bei den Verträgen mit den Bezeichnungen Serie B, C, F, I, M, N, O, P, R, S und T handelt es sich jedoch um unerlaubte Einlagengeschäfte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte daher die Rückabwicklung der Verträge angeordnet.
Urteil gegen die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltung auf Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags
Mit Urteil vom 13.07.2021 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Duisburg eine Klage gegen die Ramrath Vermögensberatung gewonnen. Die Gesellschaft wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt. Die Klägerin hatte in drei Verträge des Unternehmens investiert.
Der Tenor des Urteils lautet:
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 10.416,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 12.03.2013, 15.011,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 25.08.2015 und weitere 18.209,21 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2020 zu zahlen.“
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Finanzsaufsicht ordnet Rückabwicklung der Ramrath-Verträge an
Bereits mit Bescheid 23.08.2019 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH aufgegeben, das Einlagengeschäft mit der Anleihe-Kapital Serie „G“ einzustellen und rückabzuwickeln.
Am 28.07.2020 folgte eine Mitteilung für weitere Anleihe-Kapital Serien. In der BaFin-Meldung heißt es:
„Die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH hatte auf Grundlage von Verträgen über Zeichnungen für Anleihe-Kapital Serie B, C, F, I, M, N, O, P, R, S und T gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.“
Am 19.05.2021 wurde der erste Bescheid bestandskräftig.
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