„Rund 200 Millionen Euro hat Lichtmiete schätzungsweise von 5000 Investoren eingesammelt“, berichtet das HANDELSBLATT am 09.12.2021. Nur wenige Tage später meldet die Deutsche Lichtmiete mit Sitz in Oldenburg Insolvenz an. Anleger befürchten daher den Totalverlust ihrer Investition.
Deutsche Lichtmiete insolvent
Der Leuchtmittelspezialist hat am 30.12.2021 für drei Gesellschaften Insolvenzanträge bei dem zuständigen Amtsgericht in Oldenburg gestellt. Betroffen sind die Deutsche Lichtmiete AG sowie die Tochterfirmen Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft.
Deutsche Lichtmiete: Veröffentlichungen der BaFin
Am 06.01.2022 veröffentlichte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Mitteilungen in der Rubrik Verbraucherschutz, da auch bei folgenden Konzerngesellschaften ein möglicher Ausfall von Forderungen drohe:
- Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete 2 Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete 3 Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
In den Veröffentlichungen heißt es, die jeweilige Gesellschaft „befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und ist drohend zahlungsunfähig. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Zahlung der Zinsen und / oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge der Anleger in Frage stellen.“
Es steht daher zu befürchten, dass auch für weitere Gesellschaften der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe zeitnah Insolvenzanträge gestellt werden.
Forderungsanmeldung Deutsche Lichtmiete: Jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten
Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse der Deutschen Lichtmiete zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Andernfalls sind die Forderungen aus Wertpapieren „nachrangig“, was bedeutet, dass diese bei der Verteilung der Insolvenzmasse nicht berücksichtigt werden. Die Experten für Bankrecht der Kanzlei Bender & Pfitzmann übernehmen die Forderungsanmeldung sowie sämtliche Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter für Sie und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Insolvenzverfahrens der Deutschen Lichtmiete.
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Deutsche Lichtmiete: Das Geschäftsmodell
Die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete bietet für die Industrie Beleuchtungslösungen zur Vermietung an. Die Finanzierung erfolgte über zwei Anlagemodelle: Direktinvestitionen in technischen Anlagen und börslich gehandelte Anleihen.
Bei den Direktinvestitionen erwarben die Anleger Leuchtsysteme, die das Unternehmen dann von den Anlegern mietete, um die Technikprodukte an gewerbliche Kunden weiterzuvermieten. Nach Ablauf einer fest vereinbarten Mietzeit sollten die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurückkaufen. Anlegern wurde bei diesem Investment eine Rendite von über 5 % im Jahr versprochen.
Deutsche Lichtmiete: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdacht
Erst kurz bevor die Deutsche Lichtmiete die Insolvenzanträge für drei Gesellschaften gestellt hatte, fanden am 08.12.2021 Durchsuchungen in den Geschäftsräumen der Deutschen Lichtmiete AG und ihren Tochterfirmen statt. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche der Unternehmensgruppe.
Informationen des HANDELSBLATTS zufolge besteht der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten erkannt hätten, dass das Investorenmodell der Direktinvestitionen „nicht tragfähig und ungeeignet“ war, um die Forderungen der Anleger aus den vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren.
„Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben“, zitiert die Zeitung die Behörde.
Deutsche Lichtmiete: Betroffene Vermögensanlagen
Verluste drohen unter anderem bei den folgenden Anlagen:
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm
- concept light High Bay II (2016-041)
- concept light High Bay III (2016-042)
- concept light High Bay IV (2016-043)
- concept light High Bay IV (2016-044)
- concept light LED-Panel 60×60 (2016-045)
- concept light Industrie-Lichtband 150 (2016-046)
- concept light Industrie-Lichtband 150 (2016-047)
- LED Hallenstrahler concept light (II) / 2017-058
- LED Hallenstrahler concept light (III) / 2017-059
- LED Hallenstrahler concept light (IV) / 2017-060
- LED Hallenstrahler concept light (V) / 2017-061
- LED Hallenstrahler concept light (I) / 2017-062
- LED Hallenstrahler concept light (II) / 2017-063
- LED Lichtband concept light (II) / 2018-066
- LED Lichtband 2.0 concept light / 2018-067
- LED Hallenstrahler concept light (III) HP / 2018-068
- LED Hallenstrahler concept light (IV) HP / 2018-069
- LED Hallenstrahler 2.0 concept light / 2018-070
Deutsche Lichtmiete: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern sichern
Betroffene Anleger sollten sich über die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren hinaus über die weiteren Ansprüche auf Schadenersatz informieren. Denn diese stehen den Investoren der UDI gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern zu. Neben den Gesellschaften selbst können u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.
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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern der Deutschen Lichtmiete die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren sowie eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät den Anlegern der Deutschen Lichtmiete frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.
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