Beitrag: Fin Toward: BaFin untersagt Geschäftstätigkeit / BaFin warnt vor Forward Waves

Fin-toward.com ist eine Online-Tradingplattform, über die Anleger angeblich mit Kryptowährungen, Forex, ETFs, Aktien etc. handeln konnten. Die Webseite ist mittlerweile nicht mehr erreichbar.

 

Mit Bescheid vom 26.03.2021 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, die Geschäftstätigkeit mit sofortiger Wirkung einzustellen. Denn die Gesellschaft hatte weder für das Betreiben des Einlagengeschäftes noch für die erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung eine Erlaubnis.

Fin Toward: Das Geschäftsmodell

Auf seiner Webseite fin-toward.com hatte das Unternehmen unter anderem mit einer vollumfänglichen Kundenberatung geworben. Eine nach dem Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis für die Erbringung von Anlageberatungen lag jedoch nicht vor.

 

Nach Informationen der BaFin hat das Unternehmen darüber hinaus Anlageentscheidungen ohne die vorherige Absprache mit den Kunden getroffen.

 

Zu dem Angebot der Handelsplattform gehörten auch Verträge, die angeblich vollständig versichert waren. Dadurch sei der Verlust des eingesetzten Kapitals ausgeschlossen. Entgegen dieser Versprechung stellen sich die Investitionen für Anleger jedoch bald als Totalverlust heraus.

Forwardwaves.com: Verdacht auf unerlaubtes Geschäft

Am 03.11.2021 veröffentlicht die BaFin eine Ergänzungsmeldung, in der sie die Fin Toward in Verbindung zu der Online-Handelsplattform forwardwaves.com bringt. Denn laut Informationen der Behörde haben Mitarbeiter der Forward Waves Kontakt zu den Kunden der Fin Toward aufgenommen. Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass die beiden Unternehmen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Fin Toward fusioniert hätten. Den Kunden wurde ein Konto bei forwardwaves.com eingerichtet, um den Handel nunmehr über diese Plattform abzuwickeln. Auch diese Gesellschaft verfügt jedoch nicht über die entsprechende Erlaubnis.

 

In der Mitteilung heißt es: „Die Inhalte der von der Forward Waves betriebenen Website forwardwaves.com sowie die genannten Informationen und Unterlagen rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.“

Fin Toward und Forward Waves: Fehlende Informationen

Die BaFin weist in Ihren Mitteilungen zu fin-toward.com und forwardwaves.com darauf hin, dass beide Internetseiten über kein Impressum verfügen. Während der Behörde für die Fin Toward Ltd. Informationen über einen Geschäftssitz in Großbritannien vorlagen, fehlen bei Forward Waves auch hierzu jegliche Angaben.

 

Das Fehlen eines Impressums ist in den meisten Fällen ein Anzeichen, welches auf einen unseriösen Anbieter hindeutet. Anleger sollten hierauf achten und wissen, dass sich der Broker nicht an die gesetzlichen Regeln hält, wenn die vollständigen Angaben zu den rechtlich verantwortlichen Betreibern der Internetseite fehlen.

Fin Toward und Forward Waves: Hilfe von einem Fachanwalt

Internetbetrug ist eine Straftat, die je nach Schwere mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Ein Anwalt kann Opfern von Internetbetrug unter anderem dabei unterstützen, den Betrug nachzuweisen, Online-Verträge rückgängig zu machen oder eine Strafanzeige zu erstatten und so eine Entschädigung für den Betrug durchzusetzen.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat für Anleger, die über fin-toward.com oder forwardwaves.com investiert haben, eine spezielle Erstberatung eingerichtet.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen, Onlinebetrug und Kryptowährungen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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