Europäischer Gerichtshof entscheidet erneut zugunsten von Verbrauchern: Widerruf von Kreditverträgen auch heute noch möglich
Mit Urteil vom 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Damit bestätigt der EuGH seine Entscheidung vom 26.03.2020. In dieser wurde bereits festgestellt, dass Kreditverträge, die unvollständig, intransparent oder fehlerhaft sind, auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist noch immer widerrufen werden können.
Das Urteil bezieht sich auf insgesamt sechs Einzelfälle. In allen Fällen handelte es sich um die Widerrufsmöglich von Autofinanzierungsverträgen. Die Kläger hatten sowohl Kredit- als auch Leasingverträge mit der Volkswagen Bank, der Skoda Bank, der BMW Bank und der Audi Bank geschlossen.
Verbraucher erhalten Dank Widerruf Geld zurück
Durch das Urteil des EuGH können auch Sie sich finanzielle Vorteile sichern. Denn der erfolgreiche Widerruf ermöglicht Ihnen den Ausstieg aus dem Kredit- oder Leasingvertrag. Zudem bekommen Verbraucher in diesem Fall nahezu alle bisher geleisteten Raten oder Anzahlungen, gegen Abgabe des Autos, zurück.
Auch für diejenigen, die das Auto behalten möchten, ergeben sich durch den Widerruf häufig mehrere tausend Euro Rückzahlungen.
Auch Verträge aus 2010 können noch widerrufen werden
Die Möglichkeit für den Widerruf besteht für Finanzierungsverträge, die seit dem 11.06.2010 abgeschlossenen wurden. Dies betrifft sowohl Kredit- als auch Leasingverträge. Denn die Mehrheit der Verträge ab 2010 enthalten Formulierungen, die der EuGH nun mehrfach als fehlerhaft beurteilt hat. Beispielsweise:
- Die Verträge enthalten den sogenannten Kaskadenverweis (die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist verweisen auf eine nationale Vorschrift, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften verweist)
- Die Verträge enthalten keine konkreten Angaben (Prozentzahl) zum Verzugszinssatz
- Die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht konkret angegeben, so dass diese für den Verbraucher nicht nachvollziehbar ist
Weist auch Ihr Kreditvertrag diese Fehler auf, können auch Sie von dem Widerrufsjoker profitieren. Gerne prüfen wir kostenfrei und unverbindlich auch Ihren Vertrag.
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Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Bender & Pfitzmann empfiehlt daher allen Darlehensnehmern prüfen zu lassen, ob ein Widerruf ihres konkreten Vertrages möglich ist. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat daher für Verbraucher mit Kredit- und Leasingverträgen eine kostenlose Erstberatung eingerichtet.
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