Beitrag: FashionConcept GmbH insolvent: Geld zurückholen von der Pegasus Development

Die FashionConcept GmbH mit Sitz in Mannheim hat Insolvenz angemeldet. Die stille Beteiligung wurde von der Pegasus Development GmbH angeboten. Zahlreiche Anleger befürchten nun den Verlust des eingebrachten Kapitals.

 

Die Anleger werden von dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Hendriock, aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.12.2022 anzumelden. Betroffene Investoren sollten daher nicht zögern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es gibt, zumindest einen Teil Ihres Schadens im Insolvenzverfahren ersetzt zu erhalten.

Forderungsanmeldung: Jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten

Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren. Für die Betroffenen wurde eine kostenfreie Erstberatung eingerichtet.

Urteil gegen die Pegasus Development GmbH

Am 31.03.2022 erstreitet die Kanzlei Bender & Pfitzmann das erste Urteil gegen die Pegasus Development GmbH. Die Gesellschaft wurde zur Rückzahlung der gesamten Geldanlage an den Anleger verurteilt.

 

Vor dem Hintergrund der gewonnen Klage rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann den Anlegern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „Pegasus Development“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Zum Hintergrund: Pegasus & FashionConcept

Die Pegasus Development GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main bietet interessierten Anlegern verschiedene Vermögensanlagen an. Unter anderem wurden Aktien, Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) und stille Gesellschaftsbeteiligungen vertrieben. 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verkauf der folgenden Anlagen untersagt:

 

  • Aktien der Pegasus Development Inc.
  • Schuldverschreibungen in Form einer „Anleihe“ (ISIN DE 000A289EY1)
  • Stille Beteiligungen an der Fashion Concept GmbH

Pegasus Development GmbH: BaFin untersagt unter anderem das öffentliche Angebot von stillen Beteiligungen an der FashionConcept GmbH

Am 06. Juli 2021 hat die BaFin das Angebot der stillen Beteiligungen an der Fashion Concept GmbH durch die Pegasus Development GmbH aufgrund des fehlenden Prospektes untersagt. Das Unternehmen darf die Vermögensanlage in Deutschland daher nicht mehr zum Erwerb anbieten.

 

In der Mitteilung heißt es:

 

„Die Untersagung erfolgte, weil die Pegasus Development GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

 

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist.“

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Pegasus Development GmbH oder FashionConcept GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Kanzlei Bender & Pfitzmann:

Besondere Expertise im Bereich unseriöser Genossenschaften

Wie die STIFTUNG WARENTEST im April 2019 berichtet, werden Genossenschaften zunehmend für unseriöse Geschäftsmodelle genutzt und weist auf folgende Merkmale hin, bei denen man schwarze Schafe erkennen kann:

 

  • Der Beitritt erfolgt lediglich als investierendes Mitglied ohne Stimmrecht
  • Es ist unklar wie das Kapital investiert werden sollte
  • Neukunden werden mit provisionsorientiertem Vertrieb geworben 
  • Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte erfolgen verspätet

 

Neue Mitglieder werden vordergründig mit Geldeinsparpotentialen geworben, welche die Genossenschaft bieten soll.  Dazu unterwerfen sich die „investierenden Mitglieder“ einer Satzung, welche diese weitegehend rechtlos stellt und eine Kündigung und damit auch Rückzahlung der eingelegten Beträge über mehrere Jahre ausschließt.

 

In dieser Zeit soll die Genossenschaft arbeiten und Gewinne erwirtschaften. Bleiben jährliche Geschäftsberichte aus und hält sich die Genossenschaft auch sonst mit der Information seiner Mitglieder zurück, ist höchste Vorsicht geboten.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt enttäuschte Genossenschaftsmitglieder, um deren Einlagen zurückzuerhalten. Bei folgenden Genossenschaften haben sich bereits Genossen an die Kanzlei Bender & Pfitzmann gewendet:

 

  • AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG i.L.
  • Net Verbrauchergenossenschaft eG
  • DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG
  • Genogen Genossenschaft für Generationen e.G.
  • Genotrust
  • Inco
  • Protectum Wohnungsbaugesellschaft eG
  • Sparfreunde Deutschland eG (Help24 eG, Mehrwert24 eG)

 

Zuletzt hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Oberlandesgericht Hamm ein wegweisendes Urteil gegen die Genossenschaft Mehrwert24 eG erstritten. Das Gericht hat die Genossenschaft zur Rückzahlung des von dem Anleger investierten Betrags verurteilt.

 

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist auch für Mitglieder anderer Genossenschaften von großer Bedeutung. Denn es findet Anwendung bei allen kapitalsuchenden Genossenschaften, die ihre Anteile seit Mitte 2015 ohne Verkaufsprospekt vertrieben haben.