Der ehemalige Geschäftsführer der UDI-Gruppe, Georg Hetz, wurde mit Urteil vom 23.11.2023 vom Oberlandesgericht Dresden zur Zahlung von Schadensersatz und Rückabwicklung der Nachrangdarlehen verurteilt. Dies ist ein wegweisendes Urteil für alle geschädigten Anleger. Das Urteil bedeutet auch für Anleger anderer UDI-Nachrangdarlehen sehr gute Chancen, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Rückabwicklung durchzusetzen.
UDI zahlt Beteiligungssumme an Anleger zurück
In einem Verfahren der Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die UDI hat die Gesellschaft eine Zahlung an den Anleger in Höhe der Beteiligungssumme geleistet, um ein Urteil am letzten Tag vor der Urteilsverkündung abzuwenden. Zudem übernimmt die Gesellschaft sämtliche Kosten der ersten und zweiten Instanz.
Was UDI-Anleger jetzt tun sollten
Die aktuelle Situation zeigt, dass die Anleger den Verlust des investierten Kapitals nicht einfach hinnehmen müssen. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in ein UDI-Darlehen investiert haben, daher eine kostenlose Erstberatung an. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.
Geschäftsführer haftet auf Schadensersatz
Gegenstand des Verfahrens waren zwei Nachrangdarlehen in Höhe von 10.000€ und 20.000€ mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023. Die Zeichnungen erfolgten auf Grundlage eines Verkaufsprospektes der UDI Gesellschaft.
Das OLG Dresden entschied, dass der ehemalige Geschäftsführer und Gründer aufgrund des fehlerhaften Prospektes für die Zeichnung der beiden Nachrangdarlehen haftet. Als unterzeichnender Geschäftsführer und wesentlicher Gestalter des Angebots sei dieser prospektverantwortlich.
UDI: Fehlerhaftes Prospekt
Das Oberlandesgericht Dresden urteilte, dass der Prospekt ein unzutreffendes Gesamtbild der Kapitalanlage vermittle, die mit einem Nachrangdarlehen verbundenen Risiken wie das Totalverlustrisiko verharmlose und wesentliche Informationen verschweige.
- Im Prospekt wird die Bezeichnung „Nachrangdarlehen“ oft durch den Begriff „Darlehen“ ersetzt. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, dass es sich um ein übliches Darlehen handelt.
- Die besonderen Risiken, die mit einem Nachrangdarlehen verbunden sind, wie das Risiko des Totalverlustes werden in dem Prospekt verschleiert.
- Durch die Verwendung der Begriffe „Festzins“ oder „Festzinsanlage“ wird der Eindruck eines bestimmten Sicherheitsniveaus erweckt.
- Mängel sieht das Gericht auch bei der Darstellung der Mittelverwendung, da das Prospekt nicht darüber informiert, wofür die Anlegergelder verwendet werden.
Die in diesem Verfahren festgestellten Prospektfehler sind auch auf Prospekte anderer UDI-Nachrangdarlehen übertragbar, da diese Nachrangdarlehen in ihrer Konzeption und Risikostruktur nahezu identisch sind.
Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern
Die nunmehr erfolgte Zahlung der UDI an unseren Mandaten zeigt, dass auch diese haftet. Darüber hinaus bestehen Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer, für die eine D&O-Versicherung besteht. Zudem begründen Prospektfehler auch Ansprüche gegen die Vermittler der UDI, für die eine Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister besteht. Die verschiedenen Prospektfehler setzen sich auch in der Beratung fort. Vermittler hätten von sich aus auf die Risiken und die Verharmlosung im Prospekt hinweisen und dieses richtigstellen müssen.
Kostenlose Ersteinschätzung bei spezialisierter Kanzlei
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in ein UDI-Nachrangdarlehen investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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