Beitrag: Gallus Immobilien eG – Soforthilfe für Anleger

Durch Beschluss einer außerordentlichen Generalversammlung vom 25.04.2024 soll die Gallus Immobilien eG aufgelöst worden sein und sich seit dem 26.04.2024 in Liquidation befinden. Genossenschaftsmitglieder sind alarmiert. 

Gallus Immobilien eG unverändert im Genossenschaftsregister

Eine Einsicht in das Genossenschaftsregister macht deutlich, dass dort im Jahr 2024 keine Beschlüsse, Änderungen oder gar eine Auflösung oder Liquidation eingetragen worden ist. Insofern bestätigt das Genossenschaftsregister dahingehende Mitteilungen der Genossenschaft gerade nicht. Mitglieder sollten daher rechtlichen Rat einholen, ob Maßnahmen zur Beendigung des Genossenschaftsverhältnisses nicht doch geboten sind, um einen Rückzahlungsanspruch fällig zu stellen.

Direktanspruch auf Rückabwicklung

Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren einen rechtlichen Anspruch auf sofortige Erstattung des Erwerbspreises, wenn konkrete Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt auch gerade dann, wenn die Vermittlung der Genossenschaftsbeteiligung ohne eine gültigen Verkaufsprospekt erfolgt ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

Fachanwalt. Dr. Johannes Bender rät allen Genossenschaftsmitglieder der Gallus Immobilien eG die Möglichkeit wahrnehmen, Ansprüche zur Rückzahlung der geleisteten Einlage rechtlich prüfen zu lassen. Die auf die Beratung von Mitgliedern von Kapitalanlagegenossenschaften spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hat dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung eingerichtet.

Warnsignale

Bei verspäteter oder vollständig unterbliebener Veröffentlichung von Jahresabschlüssen warnt die Stiftung FINANZTEST und nimmt solche Genossenschaften auf die Warnliste. Mangelnde Transparent der Geschäftstätigkeit und der finanziellen Situation und verzögerte Auszahlungen sind weitere Warnzeichen. Zuletzt wurde das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung der Gallus Immobilien eG für das Jahr 2018 im September 2019 veröffentlicht. Von seinerzeit 1.172 eingeladenen Mitgliedern waren nur 40 Mitglieder anwesend. Protokolle aus den Jahren danach sind im Register nicht veröffentlicht worden.

Jahresabschluss der Gallus Immobilien eG

Der neueste Jahresabschluss, der im Unternehmensregister abrufbar ist, stammt aus dem Jahr 2022 und weist eine Bilanzsumme von 71.176.224 EUR aus. Obgleich die Genossenschaft in Immobilien investieren will, beläuft sich das Anlagevermögen auf nur knapp 2 Mio. EUR. Rund 69 Mio. EUR sind demnach Umlaufvermögen. Mangels weiterer Angaben in der Bilanz bleibt somit unklar, wie das Geld der Genossenschaft angelegt ist. Eine unmittelbare Eigentümerschaft kann daraus aber nicht entnommen werden. Schließlich ergibt sich aus der knappen Bilanz auch nicht, ob im Bilanzjahr ein Jahresgewinn oder ein Verlust erwirtschaftet wurde.

Auszahlung nach Reihenfolge der eingegangenen Kündigungen

Die aktuelle Satzung aus dem Jahr 2019 weist darauf hin, dass die Auszahlung des Auszahlungsbetrages eines Mitglieds davon abhängt, dass das Mindestkapital nicht unterschritten wird. Das Mindestkapital soll nach § 17 der Satzung 80 Prozent der Geschäftsanteile betragen. Über eine mögliche Reihenfolge bei der Auszahlung an die Anspruchsberechtigten entscheidet das Eingangsdatum der Kündigung. Auch dies spricht dafür insoweit rechtlichen Rat einzuholen.

Gegenstand der Gallus Immobilien eG

Gegenstand der Genossenschaft soll nach der Satzung die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs sein. Dafür sollen Bauten bewirtschaftet, errichtet, erworben und veräußert werden. Weiterhin darf sie sich auch an anderen Unternehmen beteiligen.

Neben einem Pflichtanteil können investierende Genossen unbegrenzt viele freiwillige Anteile zu je 25 EUR als Soforteinzahlung erwerben. Eine Ratenzahlung kann gewährt werden. Die Laufzeit der Beteiligung ist nicht begrenzt. Die Kündigungsfrist soll zwei Jahre zum Jahresende betragen.

Das Geschäftsguthaben von Mitgliedern soll mit einem Mindestzinssatz von 8 % p.a. verzinst werden.

Mitgliedernetzwerk beitreten

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet allen Mitgliedern an, sich zu vernetzen und in Kontakt zu treten, um Informationen zu teilen und Transparenz einzufordern. Eine Generalversammlung ist einzuberufen, wenn 10 % der Mitglieder dies verlangen.

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der CO.NET eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen bei Kapitalanlagegenossenschaften.

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