Sparfreunde Deutschland eG
Der Beitritt zu den Sparfreunden Deutschland eG sollte viele Vorteile mit sich bringen. Investierende Mitglieder waren mit einer Rendite von bis zu 6,5 % p.a. geworben worden. Nun häufen sich die Beschwerden, da die Genossen keine Einsicht in die Geschäftsentwicklung erhalten oder zugesagte Rückzahlungstermine nicht eingehalten werden.
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat für betroffene Anleger eine kostenlose Erstberatung eingerichtet. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Mehrwert24 eG insolvent – Vorsicht bei der Forderungsanmeldung
Die Mehrwert24 eG (vormals Help24 eG, vormals Sparfreunde Deutschland eG) hat am 03.08.2021 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dortmund gestellt. Aktuell erhalten die Genossenschaftsmitglieder ein Schreiben des Insolvenzverwalters. Dieser fordert die Anleger auf, ihre Forderungen bis zum 21.01.2021 anzumelden.
Bei der Forderungsanmeldung ist Vorsicht geboten
Genossenschaftsmitglieder sollten vor der Forderungsanmeldung unbedingt folgende wichtige Hinweise beachten:
Schlichte Anmeldung nicht geeignet: Das Ausfüllen der Forderungsanmeldung und Übersendung von Urkunden reicht zur gewünschten Berücksichtigung Ihrer Forderung nicht aus.
Falsche Anmeldung von Nachteil: Vielmehr kann es je nach Zeitpunkt des Beitritts und Wahl der Einzahlungsform sogar zu Nachforderungen durch den Insolvenzverwalter an Sie führen.
Prüfung durch Fachanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender rät Genossenschaftsmitgliedern daher, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen und prüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall die Forderungsanmeldung sinnvoll oder von Nachteil ist. Ergibt die Prüfung, dass die Anmeldung sinnvoll ist, können wir diese auch für Sie vornehmen.
Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
Mehrwert24 eG: erfolgreiche Forderungsanmeldung
Eine substantiiert begründete Anmeldung ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Sofern eine korrekte und rechtlich begründete Forderungsanmeldung vorgenommen wird, stehen die Ansprüche der Anleger gleichrangig neben den Forderungen der Banken und anderen Großinvestoren. Wenn also Auszahlungen an die Insolvenzgläubiger erfolgen, werden diese Schadensersatzforderungen gleichermaßen (also nicht nur nachrangig) bedient, wie alle anderen Insolvenzforderungen.
Kostenfreie Erstberatung zur Forderungsanmeldung
OLG Hamm verurteilt Genossenschaft zur Rückzahlung von Anlegergeldern
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Oberlandesgerichts Hamm ein wegweisendes Urteil gegen die Mehrwert24 eG (vormals Help24 eG, vormals Sparfreunde Deutschland eG) erstritten. Das Gericht hat die Genossenschaft zur Rückzahlung des von dem Anleger investierten Betrages verurteilt und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Essen (siehe unten) bestätigt.
Der Tenor des Urteils lautet:
„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen die Erklärung des Klägers zum Ausscheiden aus der Genossenschaft.“
Verfahren vor dem Landgericht Essen gegen die Sparfreunde
Der Kläger hatte im Jahr 2015 1000 Genossenschaftsanteile zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 50.000 EUR erworben und eine Einmalzahlung über 2.500 EUR geleistet. Zwischen 2016 und 2018 wurden Teilbeträge an den Anleger zurückgezahlt. Dem Kläger ist aber ein Schaden in Höhe von 12.500 EUR verblieben. Diesen hat er mit der Klage durch die Kanzlei Bender & Pfitzmann geltend gemacht.
Das Landgericht Essen verurteilte die Beklagte mit Entscheidung vom 24.09.2020 zur Zahlung des gesamten Schadens.
Wie wir bereits berichtet haben (Artikel vom 04.11.2019), läuft gegen die Genossenschaft und deren Organe ein Strafermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat bereits auch Klagen gegen die verantwortlichen Organe erhoben und teilweise bereits Vergleiche zur Rückzahlung der Einlage für ihre Mandanten abschließen können.
Wegweisendes Urteil für alle Anleger der Sparfreunde Deutschland eG
Bei dem Urteil des OLG Hamm geht es nicht um eine Falschberatung, sondern um objektiv vorhandene Fehler, die in der Konstruktion der Geldanlage selbst liegen.
Das Urteil gibt daher nun allen Anlegern die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber der Genossenschaft durchzusetzen.
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat daher für Mitglieder der Genossenschaft die Interessengemeinschaft „Sparfreunde“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.
Genossenschaftsmitglied wird von Ratenzahlungen freigestellt
Das Urteil hat auch zur Folge, dass die von der Genossenschaft geforderten weiteren Ratenzahlungen nicht mehr verlangt werden können. Dies hilft insbesondere Anlegern, die monatliche Raten vereinbart und zwischenzeitlich zur Einzahlung aufgefordert wurden oder bereits Zahlungsaufforderungen der WISA Collect erhalten haben.
Fachanwalt Dr. Johannes Bender rät daher allen Anlegern, den Zahlungsaufforderungen nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung nachzukommen.
Urteil mit Signalwirkung für andere Genossenschaften
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist auch für Mitglieder anderer Genossenschaften von großer Bedeutung. Denn es findet Anwendung bei allen kapitalsuchenden Genossenschaften, die ihre Anteile seit Mitte 2015 ohne Verkaufsprospekt vertrieben haben.
Sowohl die VERBRAUCHERZENTRALE HAMBURG als auch FINANZTEST warnen bereits seit langem vor dem Missbrauch durch sogenannten „Anlagegenossenschaften“ des grauen (nicht überwachten) Kapitalmarktes. (Lesen Sie hierzu unseren Artikel vom 03.04.2019)
Prüfverband äußerte bereits 2016 Bedenken
Bereits im März 2016 hatte der Prüfungsverband Bedenken hinsichtlich der faktischen Geschäftsführung durch eine Person geäußert, die weder Genossenschaftsmitglied noch Organ war. Auch die verspätete Aufstellung der Jahresabschlüsse und die hohen Provisionen, die an Vertriebspartner für die Einwerbung neuer Mitglieder gezahlt wurden, wurde gerügt. Nach der Mitteilung des Prüfungsverbandes stand zudem zu befürchten, dass die Genossenschaft defizitär gearbeitet hat.
Nun droht der Totalverlust
Mit Schreiben vom 21.02.2020 offenbart der Vorstand der Help24 e.G. nun denjenigen Anlegern, die bereits zum 29.02.2020 gekündigt haben:
„Zu diesem Datum werden Sie aus heutiger Sicht, mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, ohne Auseinandersetzungsguthaben aus der Gesellschaft ausscheiden und damit den Totalverlust Ihrer Einlage in Höhe von …€ realisieren.“
Genossenschaftsmitglieder der „Help24 e.G“. bangen um ihre Einlage
Nach unserer Kenntnis sind über 2 Mio. EUR Anlegergelder von der Genossenschaft aus Essen eingesammelt worden. Gleichwohl wird nun mitgeteilt, dass nichts von der Geldanlage an die Genossenschaftsmitglieder zurückgezahlt wird. Nachweise darüber, wo die investierten Gelder geblieben sein sollen, wurden bislang trotz der angekündigten „Transparenzoffensive“ nicht geliefert.
Rendite-Versprechungen der „Sparfreunde Deutschland e.G.“ wurden nicht eingehalten
Viele der Anleger wurden damit geworben, dass die Gelder in Immobilienprojekte fließen, wodurch hohe Renditen bei gleichzeitiger Sicherheit erzielt würden. Wegen der gesamten Geschäftstätigkeit der Genossenschaft Help24 e.G. läuft bekanntlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren u.a. wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Köln.
Wie die STIFTUNG WARENTEST im April 2019 berichtet werden Genossenschaften zunehmend für unseriöse Geschäftsmodelle genutzt und weist auf folgende Merkmale hin, bei denen man schwarze Schafe erkennen kann.
Vor Anlagegenossenschaften wird gewarnt
In den Medien häufen sich zudem Berichte über Genossenschaften, denen es in Wahrheit um die Sammlung von Kapital geht und die nur zur Außendarstellung als Genossenschaft auftreten, da sie dann keinen umfangreichen Verkaufsprospekt erstellen müssen und nicht der Überwachung durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen unterliegen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt seit längerem vor Anbietern von Genossenschaftsanteilen, sog. „Anlagegenossenschaften“ des grauen (nicht überwachten) Kapitalmarktes. Neue Mitglieder werden vordergründig mit Geldeinsparpotentialen geworben, welche die Genossenschaft bieten soll. Dazu unterwerfen sich die „investierenden Mitglieder“ einer Satzung, welche diese häufig weitestgehend rechtlos stellt und eine Kündigung und damit auch Rückzahlung der eingelegten Beträge über mehrere Jahre ausschließt.
Auch Finanztest, herausgegeben von der Stiftung Warentest, weist in der Ausgabe 4/2019 auf die Methoden windiger Anbieter hin, die Mitglieder abzocken.
Danach werden Genossenschaften zunehmend für unseriöse Geschäftsmodelle genutzt. Als dubios sind dort bereits die AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG i.L., DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG, Genogen Genossenschaft für Generationen e.G., GenoTrust eG und Inco Protectum Wohnungsbaugesellschaft eG aufgeführt, wo zum Teil bereits die Staatsanwaltschaft ermittelt haben soll.
Methoden windiger Anbieter
An folgenden Merkmalen soll man laut FINANZTEST schwarze Schafe erkennen können:•Investierende Mitglieder: Der Beitritt ist lediglich als investierendes Mitglied ohne Stimmrecht möglich.
- AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG i.L.
- DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG
- Genogen Genossenschaft für Generationen e.G.
- Genotrust
- Inco
- Protectum Wohnungsbaugesellschaft eG
- Sparfreunde Deutschland eG
- Help24 eG
- Darlehensverträge und Vermögensanlageverträge
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) stehen Anlegern neben den üblichen Ansprüchen auch solche gegen die Vorstände unmittelbar zu. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie prüfen, wie Sie Ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten können.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Genossenschaftsmitgliedern der Mehrwert24 eG (Help 24 eG, Sparfreunde Deutschland eG) eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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