Abakus Energie Solarfonds 2
Der geschlossene Fonds Akabus Energie Solarfonds 2 des Anbieters abakus investiert in Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Der Fonds wurde im Jahr 2010 aufgelegt. Anleger erhalten zwar jährliche Ausschüttungen, der Solarfonds liegt jedoch nur noch bei 75,5 % (Stand 05/2019). Anleger fragen sich, ob Sie mit einem Verlust des investierten Kapitals rechnen müssen.
Der Abakus Energie Solarfonds 2
Das Gesamtinvestitionsvolumen des Solarfonds liegt bei 55.460.892 Euro. Anleger investierten 17.660.000 Euro, das Fremdkapital beträgt 37.800.892 Euro. Die Fremdkapitalquote liegt somit bei 68,16%. Gegenstand der Beteiligung sind Photovoltaik Anlagen an drei deutschen Standorten in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Anspruch auf Schadensersatz für Anleger des
Abakus Energie Solarfonds 2
Geschlossene Fonds sind hochspekulative Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.
Sollte Ihnen der Abakus Energie Solarfonds 2 bei der Beratung ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z. B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.
Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen beim Abakus Energie Solarfonds 2
Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.
Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019
Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.
War die Beratung bezüglich des Abakus Energie Solarfonds 2 anleger- und anlagegerecht?
Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die den Abakus Energie Solarfonds 2 gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Anlegern wird empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.