Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit mehreren Entscheidungen aus dem Oktober 2022 den Aufsichtsrat der EFI AG zur Haftung gegenüber geschädigten Anlegern verurteilt. Die beiden Aufsichtsräte der Gesellschaft wurden zur Rückzahlung des von den Anlegern investierten Kapitals verurteilt.
Bahnbrechendes Urteil gegen Aufsichtsrat
In den von der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf erstrittenen Entscheidungen wurde erstmals ein Aufsichtsrat zur Haftung gegenüber einem Kleinanleger verurteilt. Das Oberlandesgericht hat festgestellt, dass es sich bei der EFI AG um ein betrügerisches Geschäftsmodell handelt. Obwohl Aufsichtsräte üblicherweise nicht in das operative Geschäft der Vorstände eingebunden sind, hat das Oberlandesgericht gleichwohl eine Mithilfe beim Betreiben des betrügerischen Geschäftsmodells durch die Aufsichtsräte angenommen.
Solche Entscheidungen haben in Deutschland geradezu Seltenheitswert, da Aufsichtsräte nicht für Fehler im operativen Geschäft haften. Dies ist nur dann der Fall, wenn das gesamte Geschäftskonzept illegal ist und die Aufsichtsräte dies erkennen konnten.
Die Haftung des Aufsichtsrats
Die Mitverantwortlichkeit der Aufsichtsräte für das vorsätzliche sittenwidrige Tun des Vorstands ergibt sich nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt aus ihrer Rolle als Aufsichtsräte, die ihnen das Gesetz zuweist (vgl. §§ 95 ff. AktG). Insbesondere hatten sie gem. § 111 Abs. 1 AktG die Aufgabe, die Geschäftsführung durch den Vorstand zu überwachen. Zwar ist der Aufsichtsrat grundsätzlich nur gegenüber der AG vermögensbetreuungspflichtig. Etwas anderes gilt aber dann, wenn er ein sittenwidriges (und gegebenenfalls strafbares) Verhalten des Vorstands vorsätzlich veranlasst oder aktiv unterstützt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. V. 23.06.2008 -9 U 22/08- Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.10.2008 -6 U 247/07 -Rn. 33 ff; OLG München, Urt. v. 19.02.2014-13 U 820/13 -Rn. 60).
Die European Financial Invest AG (EFI AG)
Die EFI AG war eine von drei Schwestergesellschaften mit Sitz in Frankfurt, die zur Gewinnung von Anlegergeldern gegründet wurden, um diese in Immobilienprojekte zu investieren. Aufgrund der hohen Gewinnversprechungen und Betriebsprovisionen, kam es aber zu den geplanten Immobilieninvestitionen nicht. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 wurden mindestens 2,5 Mio. Anlegergelder eingesammelt. Davon wurden lediglich 160.000,00 € in zwei Eigentumswohnungen investiert.
Die Schwestergesellschaften GFI AG und DIG AG
Die EFI AG war vorrangig dafür vorgesehen, Kundengelder in Österreich einzuwerben. Die Akquise in Deutschland erfolgte durch die im November 2007 gegründete Global Financial Invest AG (GFI AG). Von Mitte 2008 bis 2011 investierten Kunden über 10 Mio. EUR in die GFI AG.
Die Kapitalbeschaffung der beiden Gesellschaften erfolgte über den Ankauf von Rückkaufswerten aus vorzeitig beendeten Vermögensanlageverträgen, insbesondere Lebensversicherungs- und Bausparverträgen. Die Anleger traten alle Ansprüche aus ihren Versicherungspolicen an die GFI AG oder EFI AG ab. Die Policen wurden sodann von den Gesellschaften gekündigt, um das freigewordene Geld in die angelblichen Immobilienprojekte zu investieren. Den Anlegern wurde dafür eine Rückzahlung nach 6 bis 10 Jahren versprochen, die teilweise das Doppelte des Rückkaufswerts der Versicherung betragen sollten.
Der GFI AG wurde im Jahr 2011 von der BaFin die Geschäftstätigkeit untersagt. Um das Geschäftsmodell weiterführen zu können, wurde noch im selben Jahr die Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG) gegründet, welche ebenfalls Gelder bei Privatpersonen einwarb. Zur Vermeidung einer weiteren Untersagung der Geschäfte durch die BaFin, wurden an die Anleger jedoch zunächst ausschließlich sogenannte Nachrangdarlehen ausgegeben. Die DIG AG sammelte so bis zur Insolvenzeröffnung insgesamt 20.703.412,91 EUR ein.
Unternehmensgruppe EFI, GFI, DIG: Ein betrügerisches Schneeballsystem
Wie für Schwindelunternehmen kennzeichnend, verfolgten die Gesellschaften kein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell. Der eigentliche Zweck der Gesellschaften bestand in der Erzielung von Einnahmen durch Beschaffung von Eigen- oder Fremdkapital, ohne dass diesen Eigen- oder Fremdkapitaltiteln wirtschaftliche Werte gegenüberstehen. Insofern handelt es sich bei dem Komplex EFI AG, GFI AG und DIG AG um ein Schneeballsystem, bei dem Provisionen und Renditen lediglich mit den Einzahlungen neuer Kunden finanziert wurden.
Verbindung zur SAM Finanz AG
Aufgrund der Verwendung nahezu identischer Geschäftsbesorgungsverträge zur Abtretung und Kündigung von Kapitallebensversicherungsverträgen besteht eine direkte Verbindung zu dem Anlageskandal der SAM Finanz AG. Die SAM Finanz AG (später SAM Management Group) mit Sitz im schweizerischen Hergiswill hatte von rund 6000 Anlegern über 60 Mio. Euro eingesammelt. Auch hier wurde den Anlegern versprochen, dass das Kapital, was aus ihren Lebens- und Rentenversicherungen stammte, nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit in mindestens doppelter Höhe zurückgezahlt wird.
Drei Verantwortliche der SAM Finanz AG wurden 2018 vor dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 4 KLs324 Js 129882/11 wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften angeklagt.
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Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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