Beitrag: Bitmaxonline.com: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Zahlreiche Anleger haben auf der Webseite bitmaxonline.com ein Kundenkonto eröffnet, um über die Plattform mit Kryptowährungen zu handeln. Laut eigenen Angaben bietet das Unternehmen „sicheren Handel mit digitalen Währungen“ an. Als Betreiber der Plattform wird die Tillga Ltd., mit Sitz in dem karibischen Inselstaat Dominica, genannt.

 

Informationen der BaFin zufolge treffen die Mitarbeiter der Plattform eigenverantwortlich Anlageentscheidungen. Damit wird auf bitmaxonline.com gewerbsmäßig Finanzportfolioverwaltung betrieben. Doch die Gesellschaft verfügt nicht über eine für diese Geschäfte erforderliche Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Sie handelt damit unerlaubt. Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Verbot für diese Geschäfte ausgesprochen.

BaFin untersagt bitmaxonline.com die Geschäfte

Am 20.07.2021 veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Meldung, dass sie der Handelsplattform bitmaxonline.com die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung untersagt hat.

 

In der Mitteilung der Behörde heißt es:

 

„Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Juli 2021 gegenüber der Tillga Ltd, Dominica als Betreiber der Handelsplattform bitmaxonline.com die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.“

Anmeldung zur „Interessengemeinschaft bitmaxonline.com“ jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft bitmaxonline.com gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Warnung vor Anrufen, die eine Auszahlung im Auftrag der britischen Finanzmarktaufsicht versprechen

In der Mitteilung vom 20.07.2021 berichtet die BaFin außerdem, dass ihr Informationen vorliegen, nach denen Kunden der Tillga Ltd Anrufe von Personen erhalten, die angeblich im Auftrag der britischen Finanzmaktaufsicht FCA tätig sind. Hierzu heißt es:

 

„Den Kunden wird mitgeteilt, ursprünglich aus der Anlage auf der Plattform bitmaxonline.com verlorengegangene Gelder seien von der FCA wiedergewonnen worden. Der Anrufer sei mit der Auszahlung dieser Beträge beauftragt worden. Die FCA bestätigt, dass die Angaben falsch sind und eine solche Beauftragung nicht erfolgt ist.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Handelsplattform bitmaxonline.com investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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