Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds XVII
Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds XVII – Gericht bestätigt Schadensersatz wegen Prospektfehler
Mit Beschluss vom 11.12.2019 hat das Oberlandesgericht Celle bestätigt, dass der Prospekt zu dem Fonds Energy Capital Invest US ÖL- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG in wesentlichen Punkten unrichtig, unvollständig und irreführend ist. Im Rahmen des Musterverfahrens stellte der 9. Zivilsenat des OLG fest, dass der von der Energy Capital Invest Verwaltungsgesellschaft mbH veröffentlichte Verkaufsprospekt in drei Punkten fehlerhaft ist,
„(…) weil er:
- keinen Hinweis auf die im Jahr 2011 gegen die operativ tätig werdende „US-Partnerin“, die Furie Operating Alaska LLC, verhängte Strafzahlung im Umfang von USD 15.000.000 und das dagegen angestrengte Klageverfahren enthält, sondern den unzutreffenden Hinweis, es würden keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren existieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten und die Vermögensanlage haben können,
- Explorations- und Fördererfolge ins Blaue hinein und ohne nachvollziehbare Grundlage prognostiziert, indem er ein durch in unmittelbarer Nähe durchgeführte Bohrungen bestätigtes Vorhandensein sehr großer Gasmengen und enormer Erdölreserven darstellt und
- bei der Darstellung des Subventionssystems in Alaska (Tax Credits) keinen Hinweis auf den Umstand enthält, dass gewährte Subventionen unter Umständen zu 50 % zurückzuzahlen sind.“
Auch Anleger anderer ECI-Fonds und NSV profitieren von dieser Entscheidung
Die vom OLG bestätigten Prospektfehler beziehen sich auch auf die anderen Beteiligungen der ECI-Gruppe. Betroffen sind die Beteiligungen Energy Capital Invest Öl- und Gasfonds IX bis XVII sowie die Namensschuldverschreibung (NSV) 1 bis 7. Auch die Anleger dieser Fonds können bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche somit von der Entscheidung des OLG Celle profitieren.
Anspruch auf Schadensersatz für Anleger des Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds XVII
Geschlossene Fonds sind hochspekulative Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.
Sollte Ihnen der geschlossene Fonds bei der Beratung ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z. B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.
Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen beim Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds XVII
Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.
Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019
Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.
War die Beratung bezüglich des Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds XVII anleger- und anlagegerecht?
Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die den Energy Capital Invest US Öl- und Gasfonds XVII gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Anlegern wird empfohlen, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.