Finanzen.de: Internetportal zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 12.05.2023 hat das Landgericht Berlin die Betreiberin des Internetportals www.finanzen.de zur Erstattung des Schadens eines Anlegers aus einer gescheiterten Kapitalanlage verurteilt.

 

Nach den Feststellungen des Gerichts hat sich finanzen.de gegenüber dem Kläger vertraglich zur Vermittlung eines Kontaktes zu einem Finanzexperten, der eine Beratung mit dem Kläger durchführen sollte, verpflichtet. Nach diesen Maßstäben hat die Beklagte dem Kläger mit der für diesen ausgewählten Euro Concept AG mit Sitz in der Schweiz weder eine Beratung noch einen Experten vermittelt. Die empfohlene Gesellschaft hatte dem Kläger die Anlage der Investitionssumme in selbst emittierte Produkte empfohlen und musste kurze Zeit später Insolvenz anmelden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

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Co.Net Verbrauchergenossenschaft eG: Gewonnene Klage. Anleger erhält gesamten Anlagebetrag zurück

Mit Urteil vom 23.03.2023 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Stade eine Klage gegen die Co.Net Verbrauchergenossenschaft gewonnen. Die Genossenschaft wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt. 

 

Der Tenor des Urteils lautet:

 

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2022 zu zahlen.“

 

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Mehrwert24 eG (Sparfreunde): OLG Hamm verurteilt Genossenschaft zur Rückzahlung von Anlegergeldern

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Oberlandesgerichts Hamm ein wegweisendes Urteil gegen die Mehrwert24 eG (vormals Help24 eG, vormals Sparfreunde Deutschland eG) erstritten. Das Gericht hat die Genossenschaft zur Rückzahlung des von dem Anleger investierten Betrages verurteilt und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Essen (siehe unten) bestätigt.

 

Der Tenor des Urteils lautet:

 

„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen die Erklärung des Klägers zum Ausscheiden aus der Genossenschaft.“

 

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Ramrath Vermögensberatung & -verwaltungs GmbH: Gewonnene Klage. Anleger erhält gesamten Anlagebetrag zurück

Mit Urteil vom 13.07.2021 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Duisburg eine Klage gegen die Ramrath Vermögensberatung gewonnen. Die Gesellschaft wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt. Die Klägerin hatte in drei Verträge des Unternehmens investiert.

 

Der Tenor des Urteils lautet:

 

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 10.416,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 12.03.2013, 15.011,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 25.08.2015 und weitere 18.209,21 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2020 zu zahlen.“

 

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Autark Invest AG: Klage gegen Vermittler gewonnen

Mit Urteil vom 01.07.2021 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Klage gegen einen Vermittler von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG (zuvor Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH) gewonnen.

 

Der Vermittler wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt.

 

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PIM Gold: Klage gegen Vermittler gewonnen

Mit Urteil vom 15.04.2021 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Krefeld eine Klage gegen einen Vermittler von PIM Gold Produkten gewonnen. Der Vermittler wurde zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen, abzüglich einer vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der Pim Gold erhaltenen Auszahlung, verurteilt.

 

Im Ergebnis konnte somit für den von uns vertretenen Anleger erreicht werden, dass ihm kein Schaden aus der getätigten Anlage entstanden ist, und das verloren geglaubte Kapital zurückgeholt werden konnte.

 

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Alpha Patentfonds Genussrechte: Bahnbrechendes Urteil

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Landgericht Frankfurt eine Klage im Zusammenhang mit den Genussrechten gewonnen.

 

Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 27.11.2020:

 

Das Landgericht hat unserem Mandanten die volle Rückzahlung aus den Genussrechten zugesprochen, also nahezu die gesamte ursprüngliche Zeichnungssumme.

 

Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu dem Thema, möchten wir erneut auf die drei folgenden Besonderheiten hinweisen:

 

  1. Es kommt nicht darauf an, ob Sie der Genussrechtsübertragung damals zugestimmt hatten oder nicht.
  1. Die Rückzahlung aus den Genussrechten steht Ihnen selbst dann noch zu, wenn Sie – wie viele unserer Mandanten – die Schadenersatzansprüche schon geltend gemacht und eine Vergleichszahlung erhalten haben.
  1. Es ist noch nicht zu spät – die Verjährung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingetreten. Wer noch aktiv werden möchte, sollte dies allerdings nun angehen.

 

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New World Find Limited Class D: Klage gegen Manager gewonnen

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Landgericht Bochum ein Urteil gegen die oben genannten Verantwortlichen des New World Fund Lts. Class D „Lucendro Fund“ erstritten.

 

Die beklagten Manager werden zur Zahlung eines Betrages in sechsstelliger Höhe verurteilt.

 

In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem:

 

„Eine vorsätzliche und sittenwidrige Schadenszufügung durch die Beklagte zu 1) liegt vor.“

 

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Klage gegen Help 24 eG (Sparfreunde Deutschland) gewonnen

Die Genossenschaft Help24 eG (ehemals Sparfreunde Deutschland) warb Anleger mit hohen Renditen von bis zu 12 %. Gleichzeitig sollte es sich um eine sichere Investition handeln, da die Gelder in Immobilienprojekte fließen sollten. Die Genossenschaftsmitglieder sehen sich jedoch mit dem Totalverlust ihrer Anlage konfrontiert. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Essen gibt den geschädigten Anlegern nun Hoffnung.

 

Urteil gegen die Help 24 eG

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Landgericht Essen eine Klage gegen die Genossenschaft gewonnen. Der Tenor des Urteils vom 24.09.2020 lautet:

 

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2019 zu zahlen.

 

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GFI AG: Erneut Klage gegen Anlagevermittler und Treuhänder gewonnen

Viele Anleger haben Lebensversicherungen und Bausparverträge, die für die Altersvorsorge gedacht waren, aufgelöst, um bei der GFI AG investieren zu können. Erhalten haben sie dafür eine wertlose Urkunde, mit der ihnen das Doppelte des jeweiligen Kaufbetrags versprochen wurde.

 

Urteil gegen den Anlagevermittler und den Treuhänder

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat vor dem Landgericht Stuttgart erneut ein Urteil sowohl gegen den Anlagevermittler als auch gegen den Rechtsanwalt, der für die Rückabwicklung der Lebensversicherung zuständig war und als Treuhänder fungierte, erstritten.

 

Der Tenor des Urteils vom 04.06.2020 lautet:

 

  • Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 151.773,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2019 zu zahlen.

 

  • Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch.

 

Fehlerhafte Beratung durch den Anlagevermittler

 

In den Entscheidungsgründen des Urteils heißt es unter anderem, dass der Anlagevermittler verpflichtet ist, das Anlagekonzept, den Prospekt oder eine persönliche Modell-Berechnung auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen. Die Plausibilitätsprüfung wurde von dem Vermittler jedoch nicht vorgenommen:

 

„Eigene inhaltliche Ermittlungen zur Plausibilität des von ihm vertriebenen Geschäftsmodells hat der Beklagte zu 1) nicht angestellt. Die ungeprüfte Übernahme von Angaben Dritter reicht nicht aus.“

 

Pflichtverletzungen des Treuhänders

 

Hinsichtlich der Haftung des Treuhänders, entschied das Gericht, dass dieser seine Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verletzt habe. In dem Urteil heißt es:

 

„Wer als Rechtsanwalt beauftragt ist, im Namen des Mandanten Kaufverträge abzuschließen, hat im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen zu prüfen, ob der angestrebte Kaufvertrag wirksam ist, welchen Inhalt er hat und insbesondere welche Risiken für den Mandanten sich aus ihm ergeben. Vor diesem Hintergrund kann die Tätigkeit des Beklagten zu 2) auch nicht – wie er vorträgt – als lediglich technische Abwicklung eingestuft werden.“

 

GFI AG betrieb unerlaubte Geschäfte

 

Bei den Kaufverträgen der GFI AG handelt es sich gemäß § 32 KWG um erlaubnispflichtige Einlagegeschäfte. Die erforderliche Erlaubnis lag der Gesellschaft jedoch nicht vor, so dass die BaFin im Jahr 2012 der GFI AG das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagte und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte anordnete.

Gewonnene Klage gegen die Vorstände der DIG AG

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann, die zahlreiche betroffene Anleger in Sachen Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG) vertritt, hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main nun ein weiteres Urteil erstritten.

 

Der Tenor des Urteils vom 06.07.2020 gegen die Vorstände der DIG AG lautet:

 

  • Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 2) verurteilt, an den Kläger 15.000 EUR sowie Zinsen in Höhe von 4% Prozentpunkten seit dem 15.03.2013 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Vermögensanlagevertrag vom 14.03.2013 über 15.000 EUR.
  • Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 1), 2) und 3) als Gesamtschuldner zu tragen.

 

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Wölbern Holland 70

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt bundesweit Anlegergemeinschaften der Immobilienfonds Wölbern Holland 64 bis 70.

 

Da wir bei jedem der diesen geschlossenen Fonds in den zugrundeliegenden Fondsprospekten Fehler feststellen konnten, wird aktuell die Durchführung der Musterfeststellungsklage von unserer Kanzlei vorbereitet.

2 Millionen Euro bei Kapitalanlage zurückgeholt!

Der Kanzlei Bender & Pfitzmann ist es gelungen, mehr als 2 Millionen Euro verloren geglaubtes Anlegerkapital aus einem geschlossenen Fonds zurückzuholen.

 

 

Wieder einmal hat es sich ausgezahlt die Informationen vieler Anleger zusammenzutragen, um so genaue Kenntnisse über das für den Fonds verwendete Prospektmaterial und die erteilten Risikohinweise sowie die einbehaltenen Vertriebsprovisionen zu erhalten. Durch die Zusammenführung der einzelnen Hinweise ergab sich ein so fragwürdiges Bild des Fondskonzeptes und der eingeschalteten Dienstleister, dass eine einvernehmliche Lösung für alle vertretenen Mandanten auch mit den Gründungsgesellschaftern gefunden werden konnte.

23 Musterverfahrensanträge bei Alpha Patentfonds veröffentlicht in 2018!

Das Landgericht Frankfurt hat im Jahr 2018 über 20 Musterverfahrensanträgen der Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann nach dem Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG) stattgegeben. Die Musterverfahrensanträge sind im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich einsehbar.

 

Artikel auf: bundesanzeiger.de

Vorstände der GFI AG zum vollen Schadensersatz verurteilt!

Das Landgericht Stade hat die Vorstände der Global Financial Invest AG (GFI) zum vollen Schadensersatz wegen der verlorenen Einlage des von der Kanzlei Bender & Pfitzmann vertretenen Klägers verurteilt.

 

Die Vorstände haften wegen einer verbotenen unerlaubten Handlung in voller Höhe und haben zudem an den Kläger Zinsen in Höhe von 4 % auf die Klagesumme seit Unterzeichnung des Vertrages zu zahlen.

Musterverfahrensanträge gegen Gründungsgesellschafter des Wölbern Holland 65 gestellt!

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat im Jahr 2018 die erforderliche Anzahl (mindestens 10) von Musterverfahrensanträgen für die Eröffnung eines Kapitalmusterverfahrens beim Hanseatischen Oberlandesgericht gestellt.

Musterverfahrensanträge wegen HCI Deepsea Oil Explorer gestellt!

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat im Jahr 2018 die erforderliche Anzahl (mindestens 10) von Musterverfahrensanträgen für die Eröffnung eines Kapitalmusterverfahrens beim Hanseatischen Oberlandesgericht gestellt. Die Anträge richten sich gegen die Gründungsgesellschafter und vermittelnden Banken.

Musterverfahrensanträge gegen Gründungsgesellschafter des Wölbern Holland 64 gestellt!

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat im Jahr 2018 die erforderliche Anzahl (mindestens 10) von Musterverfahrensanträgen für die Eröffnung eines Kapitalmusterverfahrens beim Hanseatischen Oberlandesgericht gestellt.

Bankhaus Wölbern-Vorstände müssen aussagen!

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat das Zeugnisverweigerungsrecht der Vorstände des Bankhaus Wölbern (jetzt Sandtor Abwicklungsgesellschaft) zurückgewiesen.

 

Die Vorstände des Bankhauses müssen im Rahmen einer von der Kanzlei Bender & Pfitzmann geführten Klagereihe zu dem Verkaufsprospekt des notleidenden Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 aussagen, auch wenn ihnen nach der Aussage eine zivilrechtliche oder sogar strafrechtlichen Inanspruchnahme durch die Bank droht.

Wölbern Holland 64 – Bank erkennt Klage an!

Die Volksbank Mittelrhein hat vor dem Landgericht Koblenz die von der Kanzlei Bender & Pfitzmann vertretene Klage in voller Höhe anerkannt.

Wölbern Holland 64 – Bank wird verurteilt!

Die Volksbank Mittelrhein hat sich vor dem Landgericht Hamburg gegen die von der Kanzlei Bender & Pfitzmann vertretene Klage nicht verteidigt und das Urteil in voller Höhe rechtskräftig werden lassen.ertretene Klage in voller Höhe anerkannt.