Gescheiterte Kapitalanlagen
Sie wollten Ihr Geld sicher und rentabel anlegen? Die erhofften Gewinne oder Erträge bleiben jedoch aus? Erlittene Verluste müssen Sie in vielen Fällen nicht einfach hinnehmen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt Ihre Interessen bei gescheiterten Kapitalanlagen gegen Vermittler, Geschäftsführung und sonstige Hintermänner.
Hier stellen wir Ihnen beispielhaft einige Kapitalanlagen vor, die für Verluste des investierten Kapitals gesorgt haben, und die jeweils möglichen Ansatzpunkte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen:
Hier sind Bender & Pfitzmann unter anderem tätig:
- Alpha Patentfonds Genussrechte
- Autark Invest AG
- Bonus.Gold
- Derivest GmbH
- Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG (DIG AG)
- Dr. Wiesent Sozial gGmbH (SeniVita Sozial)
- European Financial Invest AG (EFI AG)
- Global Financial Invest AG (GFI AG)
- J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG (JCP Anleihen)
- Lombard Classic 1
- Lombard Classic 2
- Lombard Classic 3
- OneCoin
- PIM Gold
- Q1 Entertainment
- Sparfreunde Deutschland / Help24eG / Mehrwert24 eG
- UDI GmbH
- Wirecard
Sichern Sie sich jetzt mit unserer Hilfe Ihre Ansprüche auf Schadenersatz.
Unseriöse Genossenschaften
Wie die STIFTUNG WARENTEST im April 2019 berichtet werden Genossenschaften zunehmend für unseriöse Geschäftsmodelle genutzt und weist auf folgende Merkmale hin, bei denen man schwarze Schafe erkennen kann.
Investierende Mitglieder
der Beitritt erfolgt lediglich als investierendes Mitglied ohne Stimmrecht
Förderzweck
Es ist unklar wie das Kapital investiert werden sollte
Vertriebsmethoden
Neukunden werden mit provisionsorientiertem Vertrieb geworben
Verspätung
Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte erfolgen verspätet
Neue Mitglieder werden vordergründig mit Geldeinsparpotentialen geworben, welche die Genossenschaft bieten soll. Dazu unterwerfen sich die „investierenden Mitglieder“ einer Satzung, welche diese weitegehend rechtlos stellt und eine Kündigung und damit auch Rückzahlung der eingelegten Beträge über mehrere Jahre ausschließt.
In dieser Zeit soll die Genossenschaft arbeiten und Gewinne erwirtschaften. Bleiben jährliche Geschäftsberichte aus und hält sich die Genossenschaft auch sonst mit der Information seiner Mitglieder zurück, ist höchste Vorsicht geboten.
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt enttäuschte Genossenschaftsmitglieder, um deren Einlagen zurückzuerhalten. Bei folgenden Genossenschaften haben sich bereits Genossen an die Kanzlei Bender & Pfitzmann gewendet:
- AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG i.L.
- DWG Deutsche Wohnungsbaugenossenschaft eG
- Genogen Genossenschaft für Generationen e.G.
- Genotrust
- Inco
- Protectum Wohnungsbaugesellschaft eG
- Sparfreunde Deutschland eG
- Help24 eG
- Darlehensverträge und Vermögensanlageverträge
Darlehensverträge und Vermögensanlageverträge
Immer wieder werden über freie Vermittler Darlehensverträge von Gesellschaften zu hohen Zinsen angeboten, welche im Totalverlust enden. Erst verzögert sich die Auszahlung der Zinsen, dann bleiben diese ganz aus und die Gesellschaft meldet Insolvenz an. Aufgrund langjähriger Erfahrung der Kanzlei Bender & Pfitzmann, konnten in vielen Fällen Anlegergelder bei Vermittlern und Verantwortlichen oder Hintermännern zurückgeholt werden.
Verträge mit (qualifiziertem) Nachrang
Zur Vermeidung aufsichtsrechtlicher Verbote oder Prospektpflichten wurden in unterschiedlichen Konstruktionen Verträge mit einer sog. „Rangrücktrittserklärung“ angeboten. Sind die Vorgaben der Rechtsprechung nicht erfüllt, ergeben sich dort zum Teil recht einfach durchzusetzende Ansprüche gegen Vertrieb und Initiatoren der Kapitalanlage.
Direktinvestment (Gold, Container)
Bei einem Direktinvestment soll der Anleger unmittelbar Eigentümer des Investitionsgutes werden. Dies vermittelt zunächst besondere Sicherheit. Für Vertreib, Verwaltung, Vermietung oder Lagerung treten jedoch häufig höhere Kosten auf, als vorher mitgeteilt, so dass auch dort die versprochene Rendite häufig nicht erreicht wird.
Schneeballsysteme
Unabhängig von der Konstruktion finden sich immer wieder Geldsammelmodelle, deren einziger Zweck darin besteht, mit hohen Zinsversprechungen Gelder bei Anlegern zu generieren, um nach Abzug hoher Vertriebsprovisionen mit dem frischen Geld die Zinsansprüche früherer Anleger zu bedienen. Die beworbene Geschäftsidee hat weder die Ertragskraft noch den Mittelzufluss, um die stark steigenden Anlegeransprüche zu decken. Aufgrund der Potenzierung der Zinsansprüche tritt in der Regel nach kurzer Zeit die Zahlungsunfähigkeit ein. Auch hier können vom Vertrieb und den Organvertreten Gelder zurückgeholt werden.