Die Green Wood International AG mit Sitz in Rorschach in der Schweiz hat Interessierten Direktinvestments in Holz bzw. Bäume angeboten. Anleger wurden damit geworben, dass mit einer Investition in „nachwachsende Rohstoffe“ etwas Gutes für die Umwelt getan wird und zugleich eine gute Rendite erzielt werden kann. Auf der Webseite des Unternehmens heißt es: „Die Green Wood International AG (GWI) ist Spezialist für Paulownia-Plantagen“. Anlegern werden zudem „sehr gute Erträge“ in Aussicht gestellt.
Im Verlauf wurde die Anlageform in schuldrechtliche Erlösbeteiligungsansprüche umgewandelt. Für dieses Angebot hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im März 2023 ein Verbot ausgesprochen. Zahlreiche Anleger befürchten daher nun den Verlust des eingesetzten Kapitals.
Kostenfreie Ersteinschätzung für Kunden der Green Wood International AG
Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Für Anleger, die bei der Green Wood International AG investiert haben, bietet die Fachanwalts-Kanzlei Bender & Pfitzmann daher eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Das Geschäftsmodell
Gegenstand der Anlage war der Kauf von Bäumen, den sogenannten „Geschenkbäumen“, die auf einer Plantage gepflanzt und aufgezogen werden. Nach maximal 14 Jahren sollten die Bäume geerntet werden und die Eigentümer der Bäume den Erlös aus dem Verkauf des Holzes erhalten. Anleger konnten einen myTreeme-Baum für 345 Euro erwerben. Der Erlös wurde mit bis zu 680 Euro pro Baum kalkuliert.
Auf der aktuellen Webseite treeme.com wird der Kauf nach der Umstellung der Anlageform nun wie folgt angeboten: „treeme bietet Interessenten die Möglichkeit an, Erlösbeteiligungsansprüche bezogen auf den Verkauf des Edelholzes von treeme Bäumen zu erwerben. Die Mindestanzahl an Ertragsbeteiligungsansprüchen beträgt dabei 15.“
Green Wood International AG: BaFin veröffentlicht erste Warnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentliche am 20.11.2019 eine Mitteilung, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Gesellschaft in Deutschland eine Vermögensanlage in Form des „Geschenkbaum-mytreeme“ auf der Webseite www.mytreeme.com anbietet, ohne den notwendigen Verkaufsprospekt vorgelegt zu haben. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „treeme“
Am 03.01.2023 veröffentlichte die BaFin zunächst folgende Mitteilung: „Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt hinsichtlich des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „treeme“ durch die Green Wood International AG“.
Die Warnung der Behörde betrifft die Vermögensanlage treeme in Form von sogenannten „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“. Auch für dieses Angebot wurde entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
Am 22. Februar 2023 folgte die Untersagung dieses Angebotes. Mit der Untersagung ist dem Unternehmen der Vertrieb in Deutschland verboten. Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.
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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Green Wood International AG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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