Nach Ansicht des Gesetzgebers wird das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch ein Kräfteungleichgewicht bestimmt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen erlassen, um die unterlegene Rechtsposition des Arbeitnehmers auszugleichen. Die Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann berät im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig in folgenden Bereich

Mitarbeiterkündigung

Gehalts- und Bonusregelungen

Compliance für Arbeitgeber

Betriebsübergang

Fristlose Kündigung

Abfindungsverhandlung

Kündigungsschutzrecht