In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt die ING-Diba zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt. Die Widerrufsbelehrung in dem Vertrag war fehlerhaft.
LG Frankfurt am Main entscheidet für Darlehensnehmer
Im Zuge der Finanzierung eines Eigenheims hatten die beiden Kläger ein Immobiliendarlehen bei der ING Diba aufgenommen. Da das Darlehen wegen des Verkaufs der Immobilie vorzeitig beendet wurde, leisteten die Kläger eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem die Darlehensnehmer Informationen über die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung erhielten, sprachen sie den Widerruf des Vertrages aus und forderten die Bank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auf. Die Bank erkannte die Forderung der Kläger im Klageverfahren an und wurde daraufhin vom Gericht zur Rückzahlung der Entschädigung verurteilt.
Formulierung der Widerrufsbelehrung der ING Diba fehlerhaft
Zuvor hatte sich das Landgericht Berlin in einem Verfahren mit der Widerrufsbelehrung einem Vertrag der ING Diba auseinandergesetzt. Das Gericht hatte die Fehlerhaftigkeit der Belehrung festgestellt. Dabei ging es um die Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist mit folgendem Wortlaut:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (…) erhalten hat.“
Gegenstand des aktuellen Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt war ein Darlehensvertrag mit gleichlautender Widerrufsbelehrung.
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