Beitrag: JCP-Anleihe der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG – Masseunzulänglichkeit – Gläubigerversammlung – Gemeinsame Vertretung

In den letzten Tagen häufen sich die schlechten Nachrichten für die Anleger der JCP-Anleihen der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG aus Krefeld.

 

Masseunzulänglichkeit der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG

Mit Veröffentlichung am 04.12.2019 hat der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit droht. Damit schwinden die Hoffnungen der JCP-Anleihe-Gläubiger zumindest aus dem Insolvenzverfahren noch einen Teil der angelegten Gelder zurückzuerhalten.

 

Erste separate Gläubigerversammlung

Umso wichtiger ist eine frühzeitige Information der Anleihegläubiger über die bestehenden Handlungsmöglichkeiten, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen und ihre Forderungen wirksam im Insolvenzverfahren anzumelden.

 

Mit Veröffentlichung vom 04.12.2019 hat das Insolvenzgericht bereits für den 20.12.2019 eine erste separate Gläubigerversammlung nur für die Anleihegläubiger bestimmt.

 

In dieser ersten Gläubigerversammlung am 20.12.2019 ist bereits eine gemeinsame Information der Anleihegläubiger vorgesehen. JCP-Anleihegläubiger, die nicht erst Ende Februar 2020 in der allgemeinen Gläubigerversammlung informiert werden wollen, sollten bereits an dieser Veranstaltung teilnehmen.

 

Tagesordnung: Kein Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

Nach der Tagesordnung soll kein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger gewählt werden. Je nach Inhalt der Informationen des Insolvenzverwalters könnte ein solcher jedoch erforderlich sein.

 

Die Einladung zur Gläubigerversammlung bezieht sich auf die Anleihegläubiger der

 

  • JCP-Anleihe 4,50 % A2BN7H
  • JCP-Anleihe 4,50 % A2BN7G
  • JCP-Anleihe 3,80 % 100-380
  • JCP-Anleihe 4,50 % 100-450
  • JCP-Anleihe 6,00 % 100-600
  • JCP-Anleihe 7,25 % 100-750
  • JCP-Anleihe 3,25 % 200-325
  • JCP-Anleihe 4,00 % 200-400
  • JCP-Anleihe 5,50% 200-550
  • JCP Anleihe 6,75 % 200-675

 

Eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG wird allerdings nur gewährt, wenn der Anleihegläubiger die Verfügungsbefugnis über die Anleihe am Tag der Versammlung durch eine Bankbestätigung nachweisen kann.

 

Gemeinsame Vertretung der Anleihegläubiger

Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf hält eine Bündelung der Interessen der Anleihegläubiger für sinnvoll, und bietet eine Vertretung der Anleihegläubiger an. Für Rückfragen steht Ihnen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Johannes Bender, zur Verfügung.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in Anleihen der J. Conrads GmbH investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht, Henry Pfitzmann, rät den betroffenen Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

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