Medizinrecht
Die rechtliche Beratung im Gesundheitswesen wird aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen zu mehr Wettbewerb und den politisch gewollten Konzentrationstendenzen immer wichtiger. Hier müssen sich Ärzte und Zahnärzte positionieren. Gleichzeitig wollen die Herausforderungen des täglichen Praxisalltages gemeistert werden.
Im Medizinrecht beraten wir Sie schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen:
- Beratung und Vertragsgestaltung bei Gründung und Erweiterung von Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Laboren, Kooperationsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren
- Beratung und Vertragsgestaltung bei Praxisübergabe
- Durchsetzung von Honorarforderungen
- Vorbereitung und Begleitung bei Terminen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung / Plausibilitätsprüfung / Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit
- Gerichtliche Vertretung bei Rückforderungen und Regressen vor den Sozialgerichten
- Beratung hinsichtlich Berufs- und Vertrags(zahn)arztrecht
- Abwehr und Erhebung von (Zahn-) Arzthaftungsklagen vor den Zivilgerichten
- Gestaltung von Ehe- und Scheidungsvereinbarungen, Scheidung
- Beratung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren