Der Fall OneCoin gilt als bislang größter Betrugsskandal im Bereich digitaler Währungen. Anleger investieren hunderte Millionen Euro in die von Dr. Ruja Ignatova erfundene angebliche Kryptowährung. Im Oktober 2017 tauchte die selbsternannten ‚Cryptoqueen‘ unter. Bis heute fehlt von ihr jede Spur.
Bereits seit 2016 beschäftigte der Fall OneCoin Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weltweit. Im Jahr 2017 untersagte die BaFin in Deutschland der OneCoin Ltd., der OneLife Network Ltd und der IMS International Marketing Services GmbH die Geschäftstätigkeit.
Zahlreiche Anleger hatten ihr Geld auf eines der Konten der IMS eingezahlt, welche die Gelder für OneCoin an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weiterleitete. Im September 2021 begann vor dem Landgericht Münster ein Prozess gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters wegen unerlaubter Geschäfte, Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche. Nachdem das Verfahren ausgesetzt wurde, soll dieses am 18.10.2022 fortgesetzt werden.
Vermittler von OneCoins zu Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags verurteilt
Mit Urteil vom 07.09.2022 hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Dresden eine Klage gegen eine Vermittlerin von OneCoins bzw. Schulungspaketen gewonnen. Die Klägerin hatte 6.030 € in die angebliche Kryptowährung investiert. Die Vermittlerin wurde nun zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags verurteilt. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Bereits am 09.08.2022 war in einem Parallelverfahren vor dem Landgericht Kassel ein Versäumnisurteil gegen einen Vermittler von OneCoins ergangen, der zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags, den der Kläger investiert hatte, verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vermittler von OneCoins muss zusätzlich Zinsen an die Klägerin zahlen
Das Landgericht hat darüber hinaus entschieden, dass die Beklagte 4 % Zinsen ab dem Tag der Investition in die OneCoins an die Klägerin zu zahlen hat. Dies führt bereits heute zu einem weiteren Anspruch in Höhe von über 1.300 Euro.
Geschädigte zahlte Geld für OneCoins an Vermittlerin
Die Beklagte hatte für die Klägerin einen Account bei OneCoin eingerichtet und Schulungspakete erworben. Daraufhin hatte die Klägerin die Beträge auf das Konto der Beklagten überwiesen. Die Vermittlerin hatte die Zahlungen entgegengenommen und an Hintermänner von OneCoin weitergeleitet.
OneCoin: Schadenersatzansprüche gegen Vermittler
Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, den Interessenten über alle Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig zu informieren. Er muss das Anlagekonzept, bezüglich dessen er Auskunft erteilt, auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, überprüfen und über die mit der Anlage verbunden Risiken aufklären.
Kommt ein Vermittler diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen dem geschädigten Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.
In dem Fall, der vor dem Landgericht Dresden verhandelt wurde, hatte die Beklagte der Klägerin zugesichert, dass es sich bei OneCoin um eine funktionsfähige Kryptowährung handele, die mit dem Bitcoin vergleichbar sei. Die Beklagte hatte der Geschädigten außerdem hohe Renditen in Aussicht gestellt und vermittelt, dass man mit den Coins handeln und einkaufen könne.
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