Langjährige Erfahrung. Kompetente Beratung. Bundesweite Tätigkeit.
Ihre Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann PartG mbB ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit unserem Engagement und unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns bundesweit für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Informieren Sie sich hier über unsere Kanzlei, unsere Tätigkeitsschwerpunkte und über aktuelle Informationen rund um das Thema Bank- und Kapitalmarktrecht.
Bender & Pfitzmann in den Medien:
Das ZDF Magazin „Frontal 21“ berichtet in Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei über den Fall Wirecard. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Henry Pfitzmann informiert, welche Handlungsmöglichkeiten es für betroffene Aktionäre gibt.
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In der Dokumentation „Die Kryptoqueen. Der große OneCoin Betrug“ berichtet Arte über den Fall OneCoin. Im Interview: Fachanwalt Dr. Johannes Bender.
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Geschlossene Fonds
Sie besitzen eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds und sind mit dem Verlauf unzufrieden? Bei Falschberatung oder Prospektfehlern haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.
Gescheiterte Kapitalanlagen
Sie haben in eine Kapitalanlage investiert, die Ihnen als rentabel empfohlen wurde? Die versprochenen Gewinne bleiben jedoch aus? Wir setzen Ihre Ansprüche durch.
Widerrufsjoker 2.0
Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 26.03.2020 den sogenannten Widerrufsjoker wiederaufleben lassen. Profitieren auch Sie von den Vorteilen eines Kreditwiderrufs.
LegalTalk aus Düsseldorf #6: Schadenersatz bei geschlossenen Fonds
Prof. Dr. Joerg Andres und Herr RA Henry Pfitzmann im Rahmen des LegalTalk im Gespräch über Schadenersatzansprüche bei gescheiterten Fonds.
Aktuelles
CO.NET droht Verlust des Verwaltungssitzes durch Zwangsversteigerung
Nun wird CO.NET wohl auch noch das eigene Verwaltungsgebäude in Drochtersen verlieren. Der stolze und großzügige Gebäudekomplex kommt unter den Hammer. Das Drama um die Verbrauchergenossenschaft
Urteil: Onecoin als Betrug entlarvt – 28 Mio. EUR für Geschädigte
Das Landgericht Münster hat nach einem mehrjährigen Gerichtsverfahren die Verantwortlichen einer GmbH aus Greven bei Münster zu langjährigen Haftstrafen wegen Beihilfe zum Betrug und unerlaubter Weiterleitung von
UDI zahlt Anleger sein komplettes Geld und Anwaltskosten zurück / OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer zur Rückzahlung
Der ehemalige Geschäftsführer der UDI-Gruppe, Georg Hetz, wurde mit Urteil vom 23.11.2023 vom Oberlandesgericht Dresden zur Zahlung von Schadensersatz und Rückabwicklung der Nachrangdarlehen verurteilt. Dies ist ein
Kundenstimmen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was wird für eine Beauftragung benötigt?
Um unsere Kanzlei mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen, benötigen wir die von Ihnen unterzeichnete formelle Vollmacht. Bitte tragen Sie in die Vollmacht Ihren Vor- und Nachnamen, den Namen und die Anschrift des Anspruchsgegners sowie die Bezeichnung der Kapitalanlage(n) ein.
Soweit im Zuge der kostenfreien Erstprüfung noch nicht geschehen, bitten wir zudem um Übersendung entsprechender Dokumente, z.B. Zeichnungsschein, Darlehensvertrag oder KFZ-Finanzierungsvertrag. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, benötigen wir für die Deckungsanfrage den Namen der Rechtsschutzversicherung sowie die Versicherungsnummer.
Die Unterlagen zur Beauftragung können Sie uns gerne per E-Mail, per Post oder per Fax zukommen lassen. Oder Sie nutzen unser Kontaktformular.
2. Wer kümmert sich um die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung?
3. Welche Kosten können anfallen?
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, zahlt diese die Vergütung des Rechtsanwalts regelmäßig auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes für Sie – abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.
Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung können wir die Übernahme der außergerichtlichen Tätigkeit in vielen Angelegenheiten im Rahmen einer reduzierten Pauschalgebühr anbieten. Die Höhe der Gebühr teilen wir Ihnen selbstverständlich vor der Beauftragung mit.
4. Wann habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz?
Schadenersatzansprüche bei geschlossenen Fonds oder anderen Kapitalanlagen können aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder/und Prospekthaftung bestehen:
Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des geschlossenen Fonds erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.
Insbesondere geschlossene Fonds gehören zu den Kapitalanlagen, die in Deutschland verpflichtet sind, einen Prospekt mit umfangreichen Angaben zur Struktur und Risiko- bzw. Erfolgseinschätzung der Anlage herauszugeben. Werden die Erfolgsprognosen darin zu positiv dargestellt oder bestehende Risiken nicht erläutert, können aufgrund dieser Prospektfehler Schadenersatzansprüche bestehen.
Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst. Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.
5. Was kann die Kanzlei Bender & Pfitzmann für mich tun?
Seit nunmehr fast 20 Jahren setzen wir uns engagiert und erfolgreich für die Ziele unserer Mandanten ein. Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes sind wir aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Fachanwälte Ihr kompetenter und durchsetzungsstarker Ansprechpartner.
Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten wir bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
6. Worauf ist die Kanzlei Bender & Pfitzmann spezialisiert?
Die Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann PartG mbB ist spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten Privatpersonen, die in geschlossene Fonds oder andere gescheiterte Kapitalanlagen investiert haben. Darüber hinaus sind wir im Bereich Kreditwiderruf / Darlehenswiderruf tätig und vertreten zahlreiche Mandanten im sogenannten Dieselskandal.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten u.a. über unsere Tätigkeitsbereiche:
7. Wann sollte ich mich an die Anwälte von Bender & Pfitzmann wenden?
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf raten Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da im Falle einer Verjährung, Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir auch die Verjährungsfristen Ihrer Kapitalanlagen.
8. Was umfasst der Bereich Kapitalanlagen?
Die Kanzlei Bender & Pfitzmann vertritt die Interessen von Anlegern bei gescheiterten Kapitalanlagen gegen Vermittler, Geschäftsführung und sonstige Hintermänner.
Der Bereich Kapitalanlagen umfasst u.a. Verträge mit Genossenschaften, Darlehensverträge und Vermögensanlageverträge, Verträge mit (qualifiziertem) Nachrang, Direktinvestments (Gold, Container) und Schneeballsysteme.
Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Kapitalanlagen und die jeweils möglichen Ansatzpunkte zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
9. Welche Risiken sind mit geschlossenen Fonds verbunden?
Geschlossene Fonds gehörten lange zu den beliebtesten Kapitalanlagen. Für viele Anleger ist die Investition in eine solche Beteiligung inzwischen allerdings mit hohen Verlusten – wenn nicht sogar einem Totalverlust – verbunden. Über die mit geschlossenen Beteiligungen einhergehenden enormen Risiken wurden die Anleger in vielen Fällen nicht aufklärt.
Hinter geschlossenen Beteiligungen verbergen sich unterschiedliche Anlagemodelle mit unterschiedlichsten Konzepten, die sich durch spezifische Risiken und strukturelle Besonderheiten auszeichnen.
Die wichtigsten Risiken geschlossener Fonds:
- langfristige Kapitalbindung
- hohe Verwaltungskosten
- mögliches Wiederaufleben der Haftung durch Einlagenrückgewähr
- Risiko des Totalverlustes, Anleger haftet in Höhe der Einlage
10. Welche Vorteile bringt der Widerruf eines Darlehens?
Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 26. März 2020 (AZ: C-66/19) den sogenannten Widerrufsjoker für Millionen Verbraucherkredite wiederaufleben lassen.
Der Widerruf eines Vertrags bedeutet für Kreditnehmer einen klaren finanziellen Vorteil gegenüber einer Kündigung. Für Verbraucher heißt das konkret, dass sie das Darlehen ohne den Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und über eine andere Bank zu nunmehr deutlich niedrigeren Zinsen neufinanzieren können. Gleichzeitig muss die Bank dem Kunden eine Nutzungsentschädigung für die abgebuchten Darlehensraten zahlen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Newsticker
Maßnahmen der BaFin
- Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ZhongDe Waste Technology AG 15. November 2024Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. September 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
- Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ZhongDe Waste Technology AG 14. November 2024Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. September 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.
- BayWa Aktiengesellschaft: Prüfungsanordnung der BaFin für den Konzernabschluss 2023 und den zugehörigen Konzernlagebericht 11. November 2024Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die BayWa Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 29. Oktober 2024 eine Prüfung des Konzernabschlusses der BayWa Aktiengesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts angeordnet.