Beitrag: PIM Gold – Forderungsanmeldung

Pim Gold-Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderung bis zum 31.12.2019 anzumelden.

 

Am 02. Dezember 2019 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH vor dem Amtsgericht Offenbach unter dem Insolvenzaktenzeichen 8 IN 402/19 eröffnet worden.

 

Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen gegen die PIM Gold GmbH bis zum 31.12.2019 anzumelden.

 

Des Weiteren soll dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitgeteilt werden, welche Siche-rungsrechte an dem erworbenen Gold in Anspruch genommen werden. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, soll für den daraus entstehenden Schaden haften.

 

Die vom Insolvenzgericht insoweit gesetzte kurze Frist dürfte für die betroffenen Anleger nur mit anwaltlicher Hilfe umzusetzen sein.

 

Für die Frage der Geltendmachung von Sicherungsrechten dürfte es auf die abgeschlossene Vertragsart ankommen. Dies ist je nach Vertragsart und zum Teil sogar ab Zeichnungsdatum unterschiedlich ausgestaltet bei:

 

  • Bonus-Gold-Kauf
  • Bonus-Gold-Kauf +
  • Bonus-Gold-Spot
  • Bonus-Gold-Spot +
  • Best-By-Bonus-Gold-Abo
  • Kinder-Gold-Kauf

 

Insbesondere die Vertragsarten „Bonus-Gold-Kauf +“ und „Bonus-Gold-Spot +“ enthielten die Option der Depotverwahrung und sollten ein Sicherungseigentum gewährt haben. Damit könnte die Möglichkeit der Aussonderung aus der Insolvenzmasse bestehen und damit eine 100%ige Rückzahlung des investierten Kapitals. Dies ist bei der Forderungsanmeldung zu berücksichtigen.

 

Bei den Vertragsarten „Kinder-Gold-Kauf“ und „physischer Goldkauf“ sowie „Best-By-Bonus-Gold-Abo“ sollte die Einlagerung des Kundengoldes bei der PIM Gold GmbH bzw. dem Dienstleistungsunternehmen LOOMIS International GmbH erfolgen. Hier besteht die Möglichkeit, dass eine vorrangige Befriedigung aus der Verwertung der Insolvenzgegenstände erfolgen kann.

 

Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, hat für die richtige Forderungsanmeldung eine Sofortberatung eingerichtet, bei der sich betroffene Anle-ger melden können, nachdem sie vorab ihre Vertragsunterlagen (z.B. Auftrag zum Erwerb / Bestätigung über Einrichtung des Vertrages) übermittelt haben.