Bereits im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf.
Mittlerweile hat das Amtsgericht Offenbach das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH (PIM) angeordnet. Damit können Anleger nicht mehr mit Ausschüttungen aus den Produkten Bonus-Gold-Spot, Bonusgoldkauf-Plus (BGK+), Goldis Schatztruhe oder dem Kinder Gold-Konto rechnen.
Wie das MANAGER MAGAZIN berichtet, sollen etwa 150 Millionen Euro von der Pim Gold GmbH eingesammelt worden sein. Das bisher beschlagnahmte Gold sei dagegen überschaubar.
Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte per Pressemitteilung mit, dass die Justizbehörden bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt haben. Nach Unternehmensangaben sind bis zu 10.000 Anleger betroffen.
Bereits im Jahr 2016 wurde eine Strafanzeige gegen die PIM Gold und Scheideanstalt bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt eingereicht. Auch gab es in der Vergangenheit bereits mehrfach Hinweise, dass die erforderlichen Goldmengen nicht vorhanden seien.
Gleichwohl wurden die Gold-Produkte bis weit in das Jahr 2019 hinein vermittelt. Hier können Ansprüche gegen Verantwortliche und Vermittler erhoben werden. Zudem ist ein Großteil der Anlegergelder als Provision an die Vermittler geflossen. Anlagevermittler müssen seit einigen Jahren über eine Vermögenshaftpflichtversicherung verfügen.