Zwei Gesellschaften der PRIMUS Concept Unternehmensgruppe haben im Februar 2023 einen Insolvenzantrag gestellt:
- PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG
- PRIMUS Concept Immobilienpartner und Beteiligung GmbH
Die Unternehmensgruppe, mit Werner Schilcher als Vorstand, bezeichnet sich auf ihrer Homepage als „Projektentwickler und Fullservice Wegbegleiter für Immobilieninvestments“. Die Immobilienprojekte wurden unter anderem durch Nachrangdarlehen zahlreicher Kleinanleger finanziert. Aufgrund der Insolvenz befürchten diese nun den Verlust des eingesetzten Kapitals.
PRIMUS Concept: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Mit Beschluss vom 24.02.2023 hat das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 487/23 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG (HRB: 203237) wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt.
Betroffene Investoren sollten vor dem Hintergrund des bevorstehenden Insolvenzverfahrens nicht zögern, fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es gibt, trotz Insolvenz die gesamte Investition zurückzuerhalten.
Forderungsanmeldung: Jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten
Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren. Für die Betroffenen wurde eine kostenfreie Erstberatung eingerichtet.
PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding Anleihe: Rückzahlung an Anleger bleibt aus
Die Anleihe der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG (WKN: A2YN2J, ISIN: DE000A2YN2J5) wurde am 06.09.2019 emittiert mit einer Laufzeit bis zum 06.09.2022. Den Anlegern wurden 11 % Zinsen in Aussicht gestellt.
Doch am 06.09.2022 mussten die Anleger feststellen, dass die Gesamtrückzahlung trotz Fälligkeit nicht erfolgt ist. Finanzen.net berichtet hierzu:
„Eine Anpassung der Anleihebedingungen erfolgte nicht. Die noch ausstehende reguläre Zinszahlung sowie die Rest—Tilgung sollen noch erfolgen, ein Datum hierfür liegt allerdings noch nicht vor.“
PRIMUS Concept: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen
Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG
selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.
Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.
Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in eine Anlage der PRIMUS Concept Unternehmensgruppe investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.
Wenn vorhanden, können Sie uns zusammen mit Ihrer Anfrage gerne auch Ihren Zeichnungsschein (Beitrittserklärung, Darlehensvertrag) übermitteln. Dieses Dokument kann bei der konkreten Prüfung Ihres Falles hilfreich sein.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.