Beitrag: Red Cave AG: BaFin untersagt Angebot / Interessengemeinschaft für Anleger

Die Red Cave AG hatte in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen über ihre Homepage angeboten. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Gesellschaft das Geschäft untersagt hatte, ist das Unternehmen gegen diese Maßnahme vorgegangen.

 

Im April 2021 wurde die Beschwerde der Gesellschaft, die ihren Sitz in Liechtenstein hat, vom Hessischen Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

Verstoß gegen die Prospektpflicht

Am 27.08.2020 gab die BaFin bekannt, dass das Unternehmen eine Vermögensanlage anbietet, ohne jedoch ein entsprechendes Verkaufsprospekt bereitzustellen.

 

In der Meldung der Behörde heißt es:

 

„Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Red Cave AG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Miteigentumsanteilen an mobilen Ölförderanlagen öffentlich anbietet. Das Angebot erfolgt unter anderem über die Homepage www.red-cave.com.

Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.“

Red Cave AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage

Im September 2020 erfolgt die Mitteilung, dass die BaFin dem Unternehmen untersagt hat, die Vermögensanlage anzubieten:

 

„Die BaFin hat am 21. September 2020 das öffentliche Angebot der Red Cave AG von Miteigentumsanteilen an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, wegen Verstoßes gegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

 

Daher darf die Red Cave AG keine Miteigentumsanteile an einer zur Vermietung vorgesehenen mobilen Erdölförderanlage, so genanntes Red Cave Projekt, zum Erwerb in Deutschland anbieten.“

 

Die Gesellschaft legte daraufhin Widerspruch gegen den Bescheid ein und beantragte zudem Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Der von dem Unternehmen gestellte Antrag wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. Am 20.04.2021 wurde auch die Beschwerde, die die Gesellschaft gegen diesen Beschluss eingereicht hatte, durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft Red Cave jetzt möglich

Vor dem Hintergrund der BaFin-Meldung rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Dr. Johannes Bender den Anlegern, frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft Red Cave gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

Kostenfreie Anmeldung zur Interessengemeinschaft

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Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen

Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der Red Cave AG selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

 

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

 

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.

Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

 

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der Red Cave AG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

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