Beitrag: ShareWood Switzerland AG: Verbot durch BaFin / Interessengemeinschaft für Anleger

Die ShareWood Switzerland AG hat Anlegern unter dem Motto „Investieren Sie in Holz – damit Ihr Vermögen natürlich wächst“ unter anderem Direktinvestments in Bäume angeboten. Investoren konnten zwischen den Baumarten Teak, Eukalyptus und Balsa wählen. Die Plantagen befinden sich in Brasilien.

 

Die Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich hatte Anlegern eine Rendite von über 6 % p.a. in Aussicht gestellt. Die versprochenen Auszahlungen blieben jedoch aus. 2019 untersagte die BaFin das Angebot des Investments. Recherchen der Sendung Plusminus zufolge werden bei Waldinvestments die Setzlinge oftmals viel teurer an die Anleger verkauft als der Verkaufspreis, der später für die ausgewachsenen Bäume erzielt werden kann. Zahlreiche Anleger befürchten daher den Verlust des eingebrachten Kapitals.

ShareWood Switzerland AG: BaFin untersagt das öffentliche Angebot der Baumverkäufe

Bereits im Mai 2019 erfolgte die Mitteilung, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Unternehmen untersagt, die Vermögensanlage anzubieten:

 

„Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat am 14. Mai 2019 das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz untersagt.

 

Die Untersagung erfolgte, weil die ShareWood Switzerland AG keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthalten.“

 

Das Unternehmen hat Widerspruch gegen die Untersagung eingelegt.

Anmeldung zur Interessengemeinschaft „ShareWood“ jetzt möglich

Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft „ShareWood“ gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.

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Totalverlust bei der Investition in Balsabäume

Für die Käufer von Balsabäumen hat sich die Investition bereits als Totalverlust herausgestellt. Balsabäume können aufgrund ihres schnellen Wachstums bereits nach fünf Jahren verkauft und verarbeitet werden. Das Unternehmen hatte jedoch keine Abnehmer für die Pflanzen gefunden. Wie Plusminus am 04.09.2019 berichtet, sollen die Bäume daraufhin zerkleinert und vor Ort in den Boden eingearbeitet werden.

Auszahlungen bei anderen Baumarten fraglich

Auch die Prognosen für die anderen Baumarten könnten nicht erfüllt werden. In dem Bericht von Plusminus heißt es, dass die Baumplantagen rund 2.400 Kilometer und 31 Stunden Autofahrt vom nächsten Überseehafen entfernt liegen. Dorthin müssten die Bäume allerdings transportiert werden, um zu den Hauptabnehmern zu gelangen. Dass es in diesen Fällen zu einem Gewinn kommt, steht somit zu bezweifeln.

 

Anleger, die in Teak-Bäume investiert haben, müssen zum Teil noch Jahre warten, bis Sie erfahren, was aus ihrem Geld geworden ist. Denn die Teak-Bäume wachsen mindestens 20 Jahre, bis sie verkauft werden können.

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Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die bei der ShareWood Switzerland AG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.

 

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht, Henry Pfitzmann, rät den betroffenen Anlegern frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, welche Möglichkeiten es für Anleger gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie daher jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Bender & Pfitzmann.

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