Die Swiss Gold Treuhand AG (SGT) mit Sitz in Zug in der Schweiz hatte interessierten Anlegern die Investition in physisches Rohgold angeboten. Die Sammelverwahrung des Edelmetalls in einem angeblichen Hochsicherheitstrakt eines Schweizer Zollfreilagers oder einem Sicherheitslager einer Schweizer Raffinerie erweckte den Eindruck einer sicheren Anlagemöglichkeit.
Swiss Gold Treuhand aufgelöst – Was Goldkäufer jetzt tun sollten
Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 15.06.2023 aufgelöst worden. Die Goldkäufer befürchten nun den Verlust des eingesetzten Kapitals. Informationen, dass das Gold trotz Aufforderung durch die Investoren von der SGT nicht ausgehändigt wird, beunruhigen zudem.
Betroffene Goldkäufer sollten daher nicht zögern, eine fachanwaltliche Ersteinschätzung in Anspruch zu nehmen, um den Herausgabeanspruch durchzusetzen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat für Anleger der Swiss Gold Treuhand daher eine kostenfreie Ersteinschätzung eingerichtet.
Ohne fachanwaltliche Beratung sollte von den Betroffenen weder ein Nachlassvertrag, mithin eine Vereinbarung, mit der auf einen Teil des Rückzahlungsanspruchs verzichtet wird, noch ein neuer Vertrag bei der SGB Vault AG vorschnell unterzeichnet werden. Fachanwalt Dr. Johannes Bender empfiehlt aber in jedem Fall eine Geltendmachung der Ansprüche im Nachlassverfahren prüfen zu lassen und auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen nicht außer Acht zu lassen, wenn mit einer vollständigen Rückzahlung nicht mehr gerechnet werden kann.
SGT AG-Konkurs aufgeschoben aber nicht aufgehoben?
Mit Beschluss vom 06.02.2024 hat das Kantonsgericht Zug das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Swiss Gold Treuhand eröffnet. Die Gesellschaft hatte jedoch Beschwerde gegen die Konkurseröffnung erhoben. Daher wurde die Eintragung der Konkurseröffnung im Handelsregister wieder gelöscht.
Demnach soll in den nächste 4 Monaten ein über eine provisorische Nachlassstundung geführt werden. Die Kanzlei Staiger Rechtsanwälte AG soll als provisorischer Sachwalter eingesetzt werden.
Die Swiss Gold stellte einen Antrag auf provisorische Nachlassstundung. Dieses Verfahren soll zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmen in der Schweiz die Möglichkeit geben, einen Sanierungsplan zu erarbeiten oder eine Restrukturierung vorzunehmen, um damit den Konkurs zu verhindern. Während dieser Maßnahme wird das Unternehmen von der Begleichung seiner Schulden befreit und es dürfen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vollzogen werden.
Swiss Gold Treuhand: Die Verträge
Die Anleger schlossen sogenannte Goldkaufverträge mit Lagervereinbarungen ab. Bei dem zu erwerbenden Edelmetall handelte es sich um Rohgold mit einer Feindichte von 900/1000. Dieses sollte zu Feingold mit einer Feindichte von 999,9/1000 veredelt werden können. Das Gold wurde gemäß Lagervereinbarung der Swiss Gold überlassen, um dieses angeblich bei einer Gesellschaft in der Schweiz einzulagern. Neben dem Erwerbspreis für das Gold, das über den marktüblichen Preisen der LBMA lag, zahlten die Anleger auch 5 % Agio. Die Zahlungen wurden teileweise über Konten von Rechtsanwälten abgewickelt, die das Geld dann an die Gesellschaft weiterleiteten.
In dem Beitrag vom 19.07.2023 warnte die Stiftung Warentest vor derartigen Investitionen: „Ist das Edelmetall noch Rohgold, also nicht zu Feingold raffiniert, eignet es sich nicht zur Geldanlage. Von Angeboten dieser Art raten wir ab.“
Swiss Gold Treuhand: Die Sammelverwahrung
Die Einlagerungen der Kundenbestände erfolgen nicht separat, sondern in Form einer Sammelverwahrung. Dies führt dazu, dass der Kunde nicht wie ein Eigentümer ein ihm gehörendes Anlagegold herausverlangen kann, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch aus dem Treuhandverhältnis auf Lieferung eines Edelmetalls gleicher Güte hat. In der Insolvenz führt dies nur zu einem Anspruch zur Befriedigung aus der Insolvenzmasse, wie dies bereits bei der insolventen Pim Gold GmbH geschah.
Swiss Gold Treuhand: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen
Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben der Gesellschaft u.a. die Verwaltungsräte sowie Hintermänner der Gesellschaft haften.
Gegebenenfalls bestehen auch Ansprüche gegen die Anwälte, über deren Konten die Zahlungen erfolgt sind, und die Wirtschaftsprüfer, die den Erwerb des Goldes bestätigt haben.
Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.
Jetzt kostenlose Erstberatung sichern
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf war bereits für Betroffene der ähnlich gelagerten Goldverwahrgesellschaften wie der deutschen PIM Gold GmbH und Bonus Gold GmbH erfolgreich tätig und hat für die Anleger der Swiss Gold Treuhand AG eine kostenlose Ersteinschätzung eingerichtet.
Bereits in anderen Fällen hat sich der Handel mit physischem Gold als unseriöse Geldanlage herausgestellt. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat bereits zahlreiche Geschädigte, die in derartige Edelmetall-Produkte investiert haben, erfolgreich vertreten und verfügt daher über eine besondere Expertise auf diesem Gebiet.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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