Das Musterverfahren, die sogenannte Sammelklage, gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) wird in Kürze vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eröffnet. Die Sammelklage stellt für Anleger, die von dem Wirecard-Skandal betroffen sind, eine aussichtsreiche Möglichkeit dar, um den Totalverlust des investierten Geldes doch noch abzuwenden.
Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer EY
Den betroffenen Aktionären stehen Schadensersatzansprüche unter anderem gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) zu. Denn das international tätige Unternehmen hatte Bilanzfälschungen der Wirecard AG übersehen, gedeckt, oder sich sogar an diesen beteiligt und fehlerhafte Jahresabschlüsse testiert.
Ende Mai 2020 wurde bekannt, dass sich die Veröffentlichung der Bilanz für das Jahr 2019 durch EY weiter verzögert, da die Wirtschaftsprüfer nach eigenen Angaben noch nicht alle Prüfungshandlungen abschließen konnten. Am 18. Juni 2020 musste EY dann einräumen, dass sie ein angebliches Guthaben von 1,9 Milliarden Euro nicht testieren könnten. Damit fehlte etwa ein Viertel der Konzernbilanzsumme, das verschwunden war oder nie existiert hatte.
Die Vorteile einer Sammelklage
Die Teilnahme an einer Sammelklage bietet Anlegern mehrere Vorteile.
Bei einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) trifft das Gericht für alle Mitanleger, welche sich dem Verfahren anschließen, eine verbindliche Entscheidung. Dafür spielt der individuelle Fall des einzelnen Aktionärs keine Rolle. Daher müssen die Anleger beispielsweise nicht als Zeugen aussagen. Dennoch können sie an einem möglichen Vergleich mit EY teilhaben.
Durch die Anmeldung wird zugleich die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt.
Eine Anmeldung im Musterverfahren bietet zudem finanzielle Vorteile. Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und betragen daher nur einen Bruchteil der sonst anfallenden Kosten.
Jetzt kostenfrei für die Sammelklage registrieren
Sobald das Musterfahren eröffnet wurde, müssen Anleger Ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten anmelden. Eine Anmeldung kann allerdings nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat eine Interessengemeinschaft für Wirecard-Aktionäre eingerichtet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten.
Darüber hinaus wurde jetzt auch die kostenfreie Registrierung für die Sammelklage freigeschaltet.
Individuelle Klage gegen EY und weitere Handlungsmöglichkeiten
Vor allem für Geschädigte, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, könnte sich eine individuelle Klage gegen die Wirtschaftsprüfer lohnen. Selbstverständlich prüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann auch diese Möglichkeit und stellen ggf. gebührenfrei eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
Darüber hinaus beraten die Fachanwälte Anleger auch bezüglich ihrer weiteren Handlungsoptionen, wie die Vertretung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG und die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der BaFin, um einen möglichst großen Teil des investieren Geldes zurückerhalten.
Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Aktionären eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
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